Fasswender SVK 164393
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Ausgabe 03/2013
7. Wartung und Instandhaltung
Um ein sicheres Arbeiten mit dem Produkt zu gewährleisten sind folgende Kontrollen erforderlich:
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Regelmäßige Kontrolle auf Leichtgängigkeit der beweglichen Teile und gegebenenfalls Nachschmieren
mit handelsüblichem Fett.
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Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen in Abständen von max. einem Jahr durch einen
Sachkundigen.
Bei Feststellung folgender Schäden an den Ketten darf das Produkt nicht mehr eingesetzt werden:
a) Längung um mehr als 5 % bei Kette oder Einzelglied
b) Abnahme der Glieddicke (Nenndicke) an irgendeiner Stelle um mehr als 10 %
c) Bruch eines Kettengliedes
d) Anrisse in einem Kettenglied
e) Verformung eines Kettengliedes
Bei Feststellung folgender Schäden am Gurt darf die Fasshebeklammer nicht mehr eingesetzt werden:
a) Garnbrüche bzw. Garneinschnitte im Gewebe von mehr als 10 % des Gesamtquerschnittes
b) Beschädigung der tragenden Nähte,
c) Verformung durch Wärmeeinfluss, z. B. durch Strahlung, Reibung, Berührung,
d) Einfluss aggressiver Stoffe, wie Säuren, Laugen, Lösemittel.
Wird eine Verformung des Bügels zwischen Kette und Gurt festgestellt, darf die Fasshebeklammer nicht mehr
eingesetzt werden.
Nach Schadensfällen und besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach
Instandsetzung ist eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen
7.1
Ersatzteile
Bezeichnung
Artikel Nr.
Gurt mit Kette
178372