2. Allgemeine Anwendungsbestimmungen
Bei der Benutzung sind nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten
- sonst besteht Lebensgefahr!
2.1 Spannungsprüfer der Type
PHE
dürfen nur in elektrischen Anlagen benutzt werden, für deren Nennspannung
und Nennfrequenz (siehe Typenschild, Pkt. 4) sie gekennzeichnet sind.
2.2 Spannungsprüfer
PHE
sind vor und nach dem Benutzen auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
2.3 Spannungsprüfer
PHE
dürfen beim Benutzen nur an der Handhabe gefasst und müssen von einem
sicheren Standort aus so gehandhabt werden, dass der Benutzer im notwendigen Sicherheitsabstand
von allen Anlageteilen bleibt, die unter Spannung stehen.
2.4 Beim Anlegen der Prüfelektroden von Spannungsprüfern
PHE
müssen diese von anderen unter Spannung
stehenden oder geerdeten Anlageteilen soweit wie möglich entfernt bleiben.
Spannungsprüfer der Typen
PHE
sind zwei- oder mehrteilig (siehe Pkt. 3, Zusammenbau).
2.5 Der Spannungsprüfer
PHE
darf in Innenraumanlagen und im Freien verwendet werden.
Die Geräte sind auch bei Niederschlägen verwendbar. Dabei dürfen sie jedoch nicht länger als 1 Minute un-
unterbrochen an Spannung liegen.
2.6 Die elektrische Funktion des Spannungsprüfers ist nicht von seiner Lage abhängig.
Die Gebrauchslage richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten der Anlage.
2.7 Im Betrieb und bei Lagerung der Geräte müssen die vorgegebenen Grenzwerte -25°C bis +55°C
(T
emperatur) und 20 bis 96% (Feuchte) eingehalten werden.
2.8 Betaute Geräte (z. B. hervorgerufen durch extreme Temperaturwechsel) sind vor der Benutzung
trocken zu wischen.
2.9 Das Ansprechen des Spannungsprüfers ist an Betriebsspannung (unterste Spannung bei
Nennspannungsbereich) von Zeit zu Zeit zu kontrollieren.
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