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Cooper Crouse-Hinds GmbH
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Reparatur / Instandsetzung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen die
den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur
unter Verwendung von CCH Originaler-
satzteilen vorgenommen werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Überein-
stimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden
(EN 60079-19).
Bei Schäden an der druckfesten Kapse-
lung oder an zünddurchschlagsicheren
Spalten ist nur ein Austausch zulässig. Im
Zweifelsfalle ist das betroffene Betriebs-
mittel an CCH zur Reparatur zurück zu
geben.
Umbauten oder Änderungenan den Ex-d
Leergehäusen sind nur im Rahmen der
Zulassung gestattet und müssen
nachträglich Bescheinigt werden.
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Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln geltenden
nationalen Bestimmungen sind einzuhal-
ten (z.B. EN 60079-17).
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Besonders zu beachten sind:
- Unversehrtheit und Dichtheit des
Gehäuses.
- Unversehrtheit der Spaltflächen am
Gehäuseunterteil und -Oberteil.
Um die Spaltflächen zu säubern keine
scharfkantigen Werkzeuge verwenden. Die
Spaltflächen müssen glatt und unverkratzt
sein.
Anschließend die Spaltflächen wieder
gleichmäßig mit Fett bestreichen.
Fetttyp: Renocal, Unitemp 2,
-50°C bis +100°C, FN 745/94, DIN VW TL 745.
Schäden an Teilen der druckfesten Kapse-
lung oder den zünddurchschlagsicheren
Spalten sind durch Austausch mit Original-
teilen umgehend zu beheben oder vom
Gerätehersteller instandsetzen zu lassen.
Der Explosionsschutz ist sonst nicht mehr
gewährleistet.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich
sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung
zu beachten.
6.4
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die
in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Installation des Betriebsmittels in
Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung
und anderen anwendbaren Bestimmungen zu
überprüfen.
Achtung:
Die Ex-d Leergehäuse dürfen ohne
komplette Bescheinigung nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden.
Sie werden ohne komplette Bescheini-
gung als Gehäuse "ohne Zulassung für
explosionsgefährdeten Bereiche"
betrachtet.
Unsachgemäße Installation und Betrieb
der Ex-d Leergehäuse kann zum Verlust
der Garantie führen.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung der Ex-d Leergehäuse
sind die jeweils geltenden nationalen
Abfallbeseitigungsvorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen
sind vorbehalten.
Explosionsgeschützte
Ex-d Leergehäuse aus Leichtmetall GHG 64