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7.4
RÜCKSPÜLINTERVALL
Die Hauswasserstation muss rückgespült werden:
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spätestens alle sechs Monate gemäß DIN EN 13443-1 (Herstellerempfehlung: alle zwei Monate),
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wenn der Wasserdruck nachlässt,
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wenn der Siebeinsatz der Hauswasserstation sichtbar verschmutzt ist.
Der Rückspülvorgang muss bis zum Einrasten des Handrads durchgeführt werden!
Die Rückspül-Markierungen müssen nach dem Rückspülen wieder übereinander
stehen (siehe Abb. 7)! Wird der Schließvorgang vor dem Einrasten abgebrochen,
so ist das Keramik-Spülventil nicht vollständig geschlossen. Als Folge davon tritt
permanent Wasser aus. Dabei kann es neben einem hohen Wasserverbrauch zu ei-
nem Wasserschaden kommen, insbesondere wenn das Rückspülwasser nicht wie
im Kapitel 6.4 „ABLEITEN DES RÜCKSPÜLWASSERS“ beschrieben abgeleitet wird.
An der Hauswasserstation ist ein Anzeigeschieber angebracht. Er lässt sich ent-
lang einer Monatsskala verschieben. Dadurch kann die nächste fällige Rückspü-
lung angezeigt werden.
Ist das Intervall bis zur nächsten Rückspülung größer als zwei Monate, kann es zu
einem Festsetzen der Schmutzpartikel auf dem Siebgewebe und somit zu einem
großen Durchflusswiderstand kommen.
Bei Neuinstallationen wird erfahrungsgemäß in der Anfangszeit verstärkt
Schmutz abgelagert. In diesem Fall muss häufiger gespült werden als normal.
Bei nicht rechtzeitiger Rückspülung kann es darüber hinaus zu Beschädigungen
des Siebes kommen. Größere Mengen an gefilterten Partikeln können das Siebge-
webe verformen und im Extremfall zum Reißen des Siebes führen. Dadurch ist eine
einwandfreie Funktion der Hauswasserstation nicht mehr gewährleistet. Außer-
dem können größere Schmutzmengen zur mechanischen Beeinträchtigung der
Rückspülfunktion führen.
Unbefugte Personen dürfen die Hauswasserstation nicht bedienen! Personen, die
die Hauswasserstation bedienen, müssen die Betriebsanleitung beachten.
Bei Nichtbeachtung muss mit Sach- und Personenschaden gerechnet werden.