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Sicherheitsvorschriften
Die Kaffeemühle enthält ein Sicherheitssystem, mit dessen Hilfe der Mahlvor-
gang bei Herausnahme des Füllfilters (2) gestoppt wird.
HINWEIS: Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch eine unsa-
chgemäße Verwendung des Geräts oder eine Nichtbefolgung der oben
genannten Sicherheitsvorschriften entstehen.
Die Benutzer müssen folgende Anweisungen unbedingt genau befolgen:
• Diese Kaffeemühle darf nur für die Zwecke eingesetzt werden, für die sie gebaut
wurde: Mahlen von Kaffeebohnen.
• Verwenden Sie die Kaffeemühle nicht, um andere Nahrungsmittel, wie z.B. Trock-
enobst, zu mahlen oder um bereits vermahlene Lebensmittel, wie z.B. Zucker etc.
feiner zu mahlen
• Das Gerät darf nicht von Kindern oder behinderten Personen benutzt werden.
• Jede andere Verwendung ist unsachgemäß und gefährlich.
• Bringen Sie keine Flüssigkeiten in Kontakt mit inneren oder äußeren Oberflächen, während
das Gerät ein- oder ausgeschaltet ist, mit Ausnahme der Teile, die gemäß dem Punkt “REINI-
GUNG” ausdrücklich hierzu geeignet sind. Sollte dies aus irgendeinem Grund passieren, tren-
nen Sie das Gerät sofort vom Netz und trocken Sie alle Oberflächen sorgfältig ab. Sollte ein
Zugriff auf die Innenteile, an denen sich die elektrischen Bauteile befinden, erforderlich sein,
rufen Sie einen Kundendienst in Ihrer Nähe zu Hilfe.
• Sollte ein Bauteil beschädigt oder ein sonstiger Eingriff erforderlich sein, wenden Sie sich
bitte an den Kundendienst, der die Reparatur oder den Austausch unter der garantierten
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vornehmen wird.
• Nur selbst oder ein von autorisierter Lieferant darf das Hauptkabel der Mühlen aus
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tauschen.
Hiermit bestätigen wir, das gemäß der oben
genannten EG-Vorschrift die Warenzeichen
angegeben wurden. Alle technischen Materia-
lien wurden angepasst und stehen in unseren
Büros bereit.
04/108/EWG
zur Angleichung der Rechts-
vorschriften der Mitgliedstaaten über die ele-
ktromagnetische Verträglichkeit.
98/37/EWG
zur Änderung der Richtlinie
89/392/EWG zur Angleichung der Rechts-
vorschriften der Mitgliedstaaten für Maschi-
nen.
REG. 1935/2004
Änderung Richtlinie 89/109/
CE auf dem Näherungswert der Gesetze der
Mitgliedsstaaten in Bezug auf Material und der
Gegenstände gekennzeichnet, um Kontakt
mit Nahrungsmitteln aufzunehmen.
03/108/EWG
zur Änderung der Richtlinie
02/96/EWG über Abfälle aus elektrischen
und elektronischen Geräten (AEEG)
06/95/EWG
von 12/12/2006 auf der Har-
monisierung der Gesetze der Mitgliedssta-
aten in Bezug auf elektrische Ausrüstung
entwarf für Gebrauch innerhalb bestimmter
Spannungsbegrenzungen.
702/96/EWG
von l127/01/2003 über
Abfälle aus elektrischen und elektronischen
Geräten (AEEG)
Umwelt
Entsorgen Sie dieses Gerät nicht über den
normalen Hausmüll, sondern bringen Sie
es zu einem öffentlichen Wertstoffhof, wo es recy-
celt wird. So tragen Sie zum Umweltschutz bei.
Der Rechtsvertreter
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EG-Konformitätserklärung