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Alle Einscheibenmaschinen sind ausschliesslich zum Gebrauch im Innenbereich von
Gebäuden bestimmt.
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Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäss. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
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Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs- Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
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Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sonstigen allgemeinen
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitstechnischen Regeln sind einzuhalten.
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Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schliessen eine Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden aus.
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Bodenbeläge sind vor dem Einsatz der Maschine auf Eignung dieses Reinigungs-
verfahren zu prüfen!
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Auf Flächenpressung bei punktelastischen Böden, z.B. in Turnhallen achten!
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Für Schäden am Gerät und den zu reinigenden Bodenbelag, die durch Einsatz falscher
Bürsten und Reinigungsmittel entstehen haftet der Hersteller nicht.
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Der Bediener wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maschine ausschliesslich
bestimmungsgemäss eingesetzt werden muss. Für den Fall, dass die Einscheiben-
maschine nicht bestimmungsgemäss eingesetzt wird, geschieht dies in der alleinigen
Verantwortung des Anwenders. Jegliche Haftung des Herstellers entfällt somit.
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Ohne Bewegung der Einscheibenmaschine muss das Bürstenaggregat sofort abge-
schaltet werden, damit keine Bodenbelagsschädigungen entstehen.
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Beim Transport in Aufzügen sind die jeweils geltenden Benutzerhinweise und
Sicherheitsvorschriften - insbesonders die Tragfähigkeit - zu beachten.
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Der Arbeitsplatz befindet sich hinter der Maschine.
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Die Einscheibenmaschine darf nur von Personen gewartet und instandgesetzt werden,
die über die fachliche und gesetzliche Legitimation verfügen.
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Bei Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln ist auf die Gefahrenhinweise des
Herstellers zu achten; ggf. Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
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Nur schaumarme, nicht brennbare Reinigungsmittel verwenden, die nicht allgemein
gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten.
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Auf die Gefahren bei Verwendung von leicht entzündlichen, brennbaren, giftigen, ge-
sundheitsgefährdenen, ätzenden oder reizenden Stoffen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Die Auslieferung, Instruktion über Sicherheitsvorschriften, Handhabung und Wartung
sowie die Erstinbetriebnahme erfolgt in der Regel durch unseren autorisierten
Fachmann.
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Ist dies nicht der Fall, so ist der Betreiber für die Instruktion der Bediener verantwortllich.
Produktehaftung
Gefahrenquellen
Arbeitsplatz
Zugelassenes Wartungspersonal
Reinigungsmittel
Erstinbetriebnahme
Deutsch 2a
Vor Inbetriebnahme der Maschine diese Bedienungsanleitung lesen
Bestimmungsgemäße Verwendung
R 53-1100/1500 UHS