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Anhang G
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band
Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken, um das Verknüpfen von Programmen, die nicht frei
sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei
es statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden,
rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“, also eine abgeleitete
Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt
eine solche Verknüpfung nur, wenn die ganze Kombination die
Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen
weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere“ Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“) dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile
sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele
Bibliotheken benutzen. Die „kleinere“ Lizenz (LGPL) bietet aber
unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere
Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst
weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu
schaffen, sodass diese dann ein De-facto-Standard wird. Um
dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek
benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie
Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie
Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig Nutzen, die freie
Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann
benutzen wir eben die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine bestimmte
Bibliothek in nichtfreien Programmen zu verwenden,
einer größeren Anzahl von Benutzern, eine umfangreiche
Sammlung freier Software zu verwenden. Die Berechtigung, die
GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen zu verwenden,
führt beispielsweise dazu, dass viel mehr Benutzer das gesamte
GNU-Betriebssystem sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch wenn die Freiheit der Benutzer durch die Lesser General
Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche Lizenz) weniger
geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass der Benutzer eines
Programms, das mit der Bibliothek verknüpft ist, in der Lage
ist, das Programm mit einer geänderten Version der Bibliothek
auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen
einem „auf der Bibliothek basierenden Werk“ („work based on
the library”) und einem „Werk, das die Bibliothek verwendet“
(„work that uses the library“) ist unbedingt zu beachten. Ersteres
enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während
letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss,
um betriebsfähig zu sein.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenzvereinbarung gilt für jede Softwarebibliothek
und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Urheberrechtsinhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den
Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im
weiteren auch als „diese Lizenz“ bezeichnet) verbreitet
werden darf. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ bezeichnet.
Als „Bibliothek“ wird eine Sammlung von Softwarefunktionen
und/oder Daten bezeichnet, die dazu geeignet sind, mit
Anwendungsprogrammen verknüpft zu werden (die einige
dieser Funktionen und Daten verwenden), um ausführbare
Programme zu erschaffen.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Bibliothek“ bezieht
sich auf solch eine Softwarebibliothek oder ein Werk, das
gemäß diesen Bedingungen verbreitet worden ist. Ein „auf
der Bibliothek basierendes Werk“ bezeichnet entweder die
Bibliothek selbst oder ein daraus abgeleitetes Werk, das dem
Urheberrecht unterliegt, d. h. ein Werk, das die Bibliothek
oder einen Teil davon enthält, sowohl wortgetreu als auch in
abgeänderter Form, und/oder direkt in eine andere Sprache
übersetzt worden ist. (Nachfolgend deckt der Begriff
„Bearbeitung“ auch Übersetzungen ab.)
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form des
Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Bei Bibliotheken bezeichnet der vollständige
Quellcode den Quellcode aller enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Dateien zur Definition von
Schnittstellen sowie die zur Kompilierung und Installation
des ausführbaren Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen
eines Programms unter Benutzung der Bibliothek wird
nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein
auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig
davon, dass die Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben
dieses Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt
davon ab, was die Bibliothek bewirkt und was das Programm,
das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des vollständigen Quellcodes der Bibliothek so, wie sie ihn
erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar
und in angemessener Form einen entsprechenden
Urheberrechtshinweis sowie einen Haftungsausschluss
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und
das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen
und zusammen mit der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser
Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen
Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.