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Anhang G
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung
und Verbreitung ist nichtig und führt zu automatischem
Erlöschen Ihrer in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch
erlöschen die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn
Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen
gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein
darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines
darauf basierenden Werks.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber
die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
und zu verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in
dieser Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte durch
den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht
dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das
Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragrafen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Paragraf seinem Sinne nach angewandt werden; im
Übrigen soll dieser Paragraf als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragrafen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraf hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird.
Viele Menschen haben großzügige Beiträge zu dem großen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im
Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluss.
Dieser Paragraf soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder
ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten
erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die
Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen
im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben
wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later
version“) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder die
Bestimmungen der genannten Version zu befolgen oder
diejenigen jeder beliebigen späteren Version, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das
Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine
beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte
Version auswählen.
10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für
die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung
und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu
fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM
WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH
NOCH
IMPLIZIT,
EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS
PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE
KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE
ERFORDERLICHE REPARATUR ODER KORREKTUR.