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Anhang G
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band
Anhang 3
Open Source und Lizenzen von Dritten
Anhang 3-A
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2 der „GNU
General Public License“ lizenzierte Software enthält, so
unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-A
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-A sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html
.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU General
Public License. Sie wurde nicht von der Free Software Foundation
herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU-GPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU GPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.
Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der
Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU
General Public License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz,
ebendiese Freiheit garantieren; sie soll sicherstellen, dass die
Software für alle Benutzer frei zugänglich ist. Diese Lizenz
gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme,
deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie
können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme
anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software
Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General
Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-
Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass
Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass
Sie die Software im Quellcode erhalten oder den Quellcode auf
Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder
Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und
dass Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu
verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu
verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen
Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir darüber
hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie
Software keinerlei Garantie besteht. Wird die Software von einer
anderen Person modifiziert und weitergegeben, so möchten wir,
dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen Personen verursachte Probleme nicht
den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, dass Weiterverteiler eines freien Programms
individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das
Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben
wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie Nutzung
durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht
lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des
Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk unter
den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm
oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung
„auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms
im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das
Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt,
enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ bezeichnet.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie
fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und
die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur,
wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die
Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt
von den Funktionen des Programms ab.