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FEHLERBEHEBUNG
FEHLER
Ursachen
Lösung
Licht an, aber
Lüfter läuft nicht.
Der Lüfterflügel ist blockiert.
Schalten Sie das Gerät aus, und lassen Sie
es nur durch qualifiziertes Personal
reparieren.
Der Motor ist beschädigt.
Licht und Lüfter
funktionieren
nicht.
Leuchtmittel durchgebrannt.
Leuchtmittel durch eins in der richtigen
Stärke austauschen.
Stromkabel hat sich gelöst.
Netzkabel erneut einstecken.
Gerät vibriert
stark.
Der Lüfterflügel ist beschädigt.
Schalten Sie das Gerät aus, und lassen Sie
es nur durch qualifiziertes Personal
reparieren.
Der Lüftermotor ist nicht richtig
befestigt.
Schalten Sie das Gerät aus, und lassen Sie
es nur durch qualifiziertes Personal
reparieren.
Das Gerät ist nicht richtig an
den Montagewinkeln befestigt.
Gerät abnehmen und prüfen, ob sich der
Winkel an der richtigen Stelle befindet.
Die Abluftleistung
ist nicht gut.
Der Abstand zwischen Gerät
und Kochfeld ist zu groß.
Passen Sie den Abstand auf 65-75 cm an.
UMWELTSCHUTZ
Alte Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Bitte entsorgen Sie sie beim zuständigen
Recyclingunternehmer. Informieren Sie sich bei der örtlichen
Behörde oder beim Abfallentsorger, wie Ihr Gerät entsorgt
werden muss.
Dieses Elektrohaushaltsgerät ist entsprechend der EU-Richtlinie 2012/19/CE
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Produkt nach seiner Außerbetriebnahme
ordnungsgemäß entsorgt wird. Damit tragen Sie dazu bei, gesundheits- und
umweltschädigende Auswirkungen zu verhindern, die eine nicht korrekte
Entsorgung zur Folge haben könnte.
Das Symbol auf dem Produkt weist darauf hin, dass es nicht als Hausmüll
behandelt werden darf. Statt dessen sollte es den jeweiligen kommunalen
Rücknahmesystemen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte übergeben werden.
Die Entsorgung muss im Einklang mit den geltenden Umweltrichtlinien für die
Abfallentsorgung erfolgen.
Für weitere Informationen über die Behandlung, Wiederverwertung und das
Recycling dieses Produkts wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige
Behörde, Ihr Müllabfuhrunternehmen oder an das Geschäft, in dem Sie das
Produkt erworben haben.