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DE
9
Betreiberpflichten
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches
Produkt gekauft. Jedoch benötigt jede technische
Anlage regelmäßige Servicearbeiten, um die ein-
wandfreie Funktion zu erhalten.
9.1
Wartung
Nach DIN EN 806-5 muss der Filter alle 6
Monate
durch Sichtkontrolle auf Dichtigkeit und Verschmut-
zung kontrolliert werden und regelmäßig, je nach
Betriebsbedingungen, spätestens jedoch alle 6 Mo-
nate rückgespült werden.
9.2
Inspektion
Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist
die Sichtkontrolle und die Rückspülung des Filters
durch den Betreiber. Zusätzlich bei HWS: Überprü
-
fung des Ausgangsdrucks bei Null-Durchfluss und
bei hoher Wasserentnahme alle 2
Monate.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Ge
-
währleistung ist der Austausch der Verschleißteile in
den vorgeschriebenen Wartungsintervallen.
Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmäßig
durch den BWT Kundendienst oder einen von BWT
zur Wartung autorisierten Installateur durchgeführt
werden.
9.3
Austausch der Verschleißteile
Flachdichtung
alle 3 Jahre
Verschlussstopfen
alle 3 Jahre
Filterelement
alle 6 Jahre
Rückspülelement (Reparaturset)
alle 6 Jahre
Magnetventil
alle 9 Jahre
O-Ring (im Bajonett)
alle 15 Jahre
Klarsichtzylinder
alle 15 Jahre
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem
Installateur oder dem Werkskundendienst abzu
-
schließen.
9.4
Störungsbeseitigung
Störung
Ursache
Beseitigung
Wasserdruck fällt bei
Entnahme stark ab
Filterelement verschmutzt
Manuelle Rückspülung durchführen
Spülwasseraustritt lässt
sich nicht schließen
Rückspülelement kommt durch
Grobschmutz nicht in die Endlage
Rückspülung mehrmals wieder-
holen
Abwasseranschluss (6) abschrau
-
ben und Entlastungsröhrchen (5)
außen säubern
Anzeige ERR
Endlage nicht erreicht
Druck zu gering
Rückspülung durchführen
Druck erhöhen
Wenn die Störung mit Hilfe dieser Hinweise nicht beseitigt werden kann, fordern Sie bitte unseren
Werkskundendienst an.