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13 Garantieurkunde
gültig für Deutschland, Österreich, Schweiz
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufver-
trag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir
Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material-
und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung
an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem
Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel in-
nerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche
Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe) durch den autorisier-
ten Systemtechnik-Kundendienst vor, wird vermutet, dass es
sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Eur-
opäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland, Österreich oder in der Schweiz betrieben wird und
Garantieleistungen auch dort erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent-
geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des
Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte au-
ßergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht
übernommen. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen
in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen
und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garan-
tiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der
Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestim-
mungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektie-
rungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Einbindungssche-
men nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnot-
wendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus ent-
stehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf
das Gerät und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer
bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom
Lieferer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter
den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nach-
besserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den
Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir
uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrech-
nung, für die bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder
andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei
einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag be-
schränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbe-
triebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung
Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen gewährt:
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist
eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll inner-
halb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger als 150
Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind un-
verzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat
nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene
Adresse einzureichen, von welcher auch die Garantiezeitver-
längerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbe-
triebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die
ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung
der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagen-
mängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für alle Heizungs-Wärmepumpen
von derzeit netto Euro 340,-- und für zentrale Lüftungsanlagen
von netto Euro 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den autorisier-
ten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in Rech-
nung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale Ser-
vicehotline (Telefonnummer der zuständigen Landesgesell-
schaft: siehe unten).
Deutschland:
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
D-95326 Kulmbach
Österreich:
Buderus Austria Heiztechnik Gesellsch.mbH
Rennbahnweg 65
A-1220 Wien
Schweiz:
Buderus Heiztechnik AG
Netzibodenstraße 36
CH-4133 Pratteln
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer
E-Nr.
und das Fertigungsdatum
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des Gerätes benötigt. Diese Anga-
ben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umrandeten
Feld.
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
[email protected]
Ansprechpartner:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Herr Michael Holasek
+43-1-2596560-303
+43-1-2596560-102
[email protected]
Ansprechpartner:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Herr Ervino Filardi
+41-61-8161010
+41-61-8161060
[email protected]
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