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Deutsch
12. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richt-
linie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige
und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhal
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tig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an
den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel
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stellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz un
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serer Umwelt.
13. Gewährleistung und Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller
eine Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in
Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den
Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder Her
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stellungsfehler zurückzuführen sind.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst
durchgeführt werden. Um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der Origi
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nal-Verkaufsbeleg (mit Verkaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normaler Verschleiß
- Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelas
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sene Zubehörteile
- Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch Fremd-
körper
- Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B. An-
schluss an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montageanleitung
- Komplett oder teilweise demontierte Geräte