uns entgegengebrachte Vertrauen.
Im Fall von Herstellungsmängeln oder -fehlern bestehen folgende Garantieansprüche:
1) 5 Jahre auf Verschmelzungsfehler oder undichte Stellen;
2) 2 Jahre auf Verchromungsfehler (davon sind Fehler ausgenommen, die durch Beschädigungen
infolge des Einsatzes säurehaltiger oder scheuernder Reinigungsmittel verursacht wurden);
3) 2 Jahre auf Kartuschen (ausgenommen sind Dichtungen und O-Ringe);
4) 2 Jahre auf Thermostatelemente (deren Verschleiß von der Wasserqualität abhängt);
5) die Reparatur bzw. der Ersatz von Teilen mit Herstellungsfehlern, die von unserer QS-Abteilung
bestätigt wurden.
Forderungen auf Ersatz im Rahmen der Garantie können nur mit Vorlage eines datierten
Dokuments vorgebracht werden, das den Kauf des Produkts belegt. Die Garantie bezieht
sich allein auf Herstellungsfehler und berechtigt ausschließlich zur kostenlosen Lieferung
des Ersatzteils, dessen Mängel anerkannt wurden. Das fehlerhafte Teil ist mit Beilage einer
Fehlerbeschreibung frei Werk an die Firma Bossini zurückzusenden. Bossini behält sich das Recht
vor, das beanstandete Teil zur Feststellung der Anwendbarkeit der Garantie zu prüfen.
Folgende Fälle werden nicht von der Garantie abgedeckt:
1- Beschädigungen der verchromten Flächen durch den Gebrauch von Reinigungsmitteln mit
säurehaltigen bzw. scheuernden Inhaltsstoffen, oder wenn die Reinigung anders als in unserer
Instandhaltungs- und Reinigungsanleitung angegeben durchgeführt wird;
2- Beschädigungen von Oberflächen in anderen Ausführungen als Chrom. Ihre Lebensdauer
hängt von der Pflege und der sorgsamen Behandlung des Benutzers ab;
3- Schäden an den Armaturen, die auf nicht korrekte Installation oder falsches Anbringen der
Anlage zurückzuführen sind;
4- falsche Benutzung der Armatur/unsachgemäße Verwendung der Armatur;
5- unangemessene Reparaturen und Wartungsarbeiten, die ohne die vorherige Ermächtigung
durch die Firma vorgenommen wurden;
6- Beschädigungen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind;
7- durch Kalkablagerungen oder Verunreinigungen verursachte Schäden;
8- Nebenschäden oder Folgeschäden aufgrund von Abhandenkommen und/oder
Nichtverwendung des Produkts;
9- Arbeitskosten und/oder Schäden, auch Neben- oder Folgeschäden, die während der
Installation, der Reparatur oder des Austauschs des Produkts bemerkt werden.
Falls nach Feststellen des Fehlers ein Eingriff am Wohnsitz (auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden) erforderlich ist, sind vom Kunden überdies alle Arbeitskosten im Zusammenhang mit
dem eventuellen Ausbau und dem Wiedereinsetzen des Produkts sowie die entsprechenden
Fahrtkosten zu tragen.
Beginn der Garantiefrist:
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts, das durch ein beweiskräftiges
Dokument (Rechnung, Kassenzettel) belegt wird, und ist nicht erneuerbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Firma Bossini oder an Ihren Fachhändler.
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MONOCOMANDO 1 VIA