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Kühlschrank/Bedienungsanleitung
Sicherheits- und Umweltschutzanweisungen
Einhaltung der RoHS-
Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät entspricht
der RoHS-Richtlinie der EU (2011/65/
EU). Es enthält keinerlei Materialien, die
gemäß der Richtlinie als schädlich oder
verboten gelten.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen
Sie
solche
Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter oder
die
entsprechenden
örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m
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Verkaufsfläche
Elektro-
und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
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, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen;
die
Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm
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enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Abmessungen mehr als 50
cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.