02 - Allgemeine Sicherheitshinweise
Warnung vor Verletzungsgefahr für Personen
Warnung vor Brand- und Selbstentzündungsgefahr der Batterie
Vor Montage und Inbetriebnahme des Schmierstoffgebers ist diese Montageanleitung sorgfältig zu lesen. Im
Folgenden werden grundlegende Hinweise aufgeführt, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten
sind. Sowohl die allgemeinen Sicherheitshinweise im Kapitel 02 als auch die speziellen Sicherheitshinweise in
den folgenden Kapiteln sind zu beachten.
Symbole und Signalwörter
Sicherheitshinweise
Warnung vor Sachschäden
Allgemeiner Gefahrenhinweis - Restrisiko
Alle Komponenten des Schmierstoffgebers sind nach geltenden Bestimmungen der Konstruktion technischer
Anlagen bezüglich Betriebssicherheit und Unfallverhütung ausgelegt. Unabhängig davon kann deren Nutzung
zu Gefahren für den Nutzer bzw. dritte Personen oder andere technische Einrichtungen führen. Der
Schmierstoffgeber darf deshalb nur in technisch einwandfreiem Zustand unter Einhaltung der entsprechenden
Sicherheitsbestimmungen sowie der Beachtung dieser Montageanleitung eingesetzt werden. Überprüfen Sie
den Schmierstoffgeber und dessen Anbauteile regelmäßig auf Beschädigungen und Leckagen. Aus unter
Druck stehenden Anlagenteilen, welche undicht geworden sind, kann unter hohem Druck Flüssigkeit austreten.
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Folgen der Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen können die Gefährdung von Personen, der Umwelt und
des Gerätes sein. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher
Schadenersatzansprüche führen.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Schmierstoffgeber ist nur für den gewerblichen Gebrauch zugelassen. Der Schmierstoffgeber darf nur in
Betrieb genommen werden, wenn es in den Schmierstellenanschluss einer anderen Maschine eingebaut und
mit dieser zusammen betrieben wird. Es darf nur Schmierstoff nach Spezifikation des Maschinenherstellers
gefördert werden. Der Schmierstoffgeber darf nur den technischen Daten entsprechend eingesetzt werden.
Diese Werte dürfen auf keinen Fall überschritten werden.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem Schmierstoffgeber sind nicht zulässig. Für daraus
entstehende Schäden an Personen und Maschinen übernimmt BEKA keinerlei Haftung.
HINWEIS!
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DE
Summary of Contents for ONE 120
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Page 74: ... 73 Declaration of conformity and incorporation ...
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