7.
Wartung/Prüfung
Bitte beachten Sie die Wartungshinweise!
Das Schleiferl ist vor jedem Einsatz einer Sichtprüfung auf Beschädigungen zu unterziehen.
Vor der Inbetriebnahme und nach jedem Arbeitstag:
• Sichtkontrolle auf äußere Beschädigungen.
• Kontrolle, ob der Verschleißschutz der Rückholwelle (5) diese komplett bedeckt.
• Kontrolle der Wellen auf Freigängigkeit.
• Kontrolle des Schleifbandes auf Risse oder Beschädigungen.
Prüfen des Schärfergebnisses
• Prüfen Sie, ob der Sägezahn über die komplette Breite gleichmäßig eine Schneide
besitzt.
• Kontrollieren Sie, ob die Winkel des Sägezahns entsprechend der Sägekettenhersteller
ausgeformt sind.
Tiefenbegrenzer der Sägekette einstellen
• Hinweis: Nach dem Schärfen der Sägezähne sind die Tiefenbegrenzer der Sägekette auf
den jeweiligen Sägezahn einzustellen. Dies kann nicht mithilfe des Schleiferls erfolgen.
• Achtung: Falsch bearbeitete Tiefenbegrenzer können
– schwere Verletzungen verursachen,
– die Sägeleistung der Kettensäge erheblich reduzieren,
– den Verschleiß/Verbrauch der Kettensäge sowie der Schneidgarnitur erheblich
erhöhen,
– die Motorsägenführung stark verschlechtern.
• Geeignetes Werkzeug, um die Tiefenbegrenzer passend nachzusetzen, ist das
„Tiefenbegrenzer-Schleiferl“ von BaSt-Ing.
Schleifbandwechsel
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