Id.Nr.: 243701-0
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15. AUSSERBETRIEBSETZUNG, ENTLEERUNG
Wird ein Warmwasserbereiter für längere Zeit außer Betrieb gesetzt oder nicht benutzt, so ist dieser
zu entleeren und allpolig vom elektrischen Versorgungsnetz zu trennen. Zuleitungsschalter oder
Sicherungsautomaten ausschalten.
In dauernd frostgefährdeten Räumen muss der Warmwasserbereiter vor Beginn der kalten Jahreszeit
entleert werden, sofern das Gerät mehrere Tage außer Betrieb bleibt und nicht in Frostschutzstellung
(siehe Seite 6, Punkt 6) betrieben wird.
Die Entleerung des Brauchwassers erfolgt nach dem Schließen des Absperrventils in der
Kaltwasserzuleitung über das Entleerungsventil der Sicherheitsventilkombination bei gleichzeitigem
Öffnen aller Warmwasserventile der angeschlossenen Gebrauchsarmaturen. Eine Entleerung ist
auch über das Sicherheitsventil in den Dehnwassertrichter (Tropfenfänger) möglich. Dazu wird das
Sicherheitsventilrädchen in Stellung „Prüfen“ gedreht.
Vorsicht: Beim Entleeren kann heißes Wasser austreten.
Bei Frostgefahr ist weiters zu beachten, dass nicht nur das Wasser im Warmwasserbereiter und
in den Warmwasserleitungen einfrieren kann, sondern auch in allen Kaltwasserzuleitungen zu
den Gebrauchsarmaturen und zum Gerät selbst. Es ist daher zweckmäßig, alle wasserführenden
Armaturen und Leitungen (auch Heizkreis = Glattrohrwärmetauscher) zurück bis zum frostsicheren
Teil der Hauswasseranlage (Hauswasseranschluss) zu entleeren.
Wird der Speicher wieder in Betrieb genommen, so ist unbedingt darauf zu achten, dass er mit
Wasser gefüllt ist
und bei den Warmwasserventilen Wasser blasenfrei austritt.