Id.Nr.: 243701-0
|
11
12. BRAUCHWASSERSEITIGER ANSCHLUSS
12.1 DRUCKFESTER ANSCHLUSS
Bei Verwendung von ungeeigneten oder nicht funktionsfähigen Speicheranschlussarmaturen
sowie Überschreitung des angegebenen Betriebsdruckes wird jede Garantie für unsere
Warmwasserbereiter abgelehnt.
Alle Warmwasserbereiter, die auf ihrem Leistungsschild die Bezeichnung Nenndruck 6 bar (atü oder
kp/cm
2
) aufweisen, sind druckfeste Speicher und können mit einem Leitungsdruck bis 5,5 bar (atü)
druckfest angeschlossen werden.
Ist der Leitungsdruck höher, muss in der Kaltwasserzuleitung
ein Druckminderventil eingebaut werden.
Der Wasseranschluss darf nur über ein geprüftes Membransicherheitsventil oder eine
Membransicherheitsventilkombination - Anschlussarmatur für druckfeste Speicher - erfolgen!
Eine Sicherheitsventilkombination besteht aus Absperr-, Prüf-, Rücklauf-, Entleerungs- und
Sicherheitsventil mit Dehnwasserablauf und wird zwischen Kaltwasserzuleitung und Kaltwasserzulauf
(blau) des Speichers in
gezeichneter Reihenfolge
eingebaut.
Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
Um eine einwandfreie Funktion der Anschlussarmatur zu gewährleisten, darf diese nur in
frostgeschützten Räumen montiert werden. Der Ablauf des Sicherheitsventils muss offen und
beobachtbar sein bzw. die Ablaufleitung vom Tropfenfänger (Dehnwassertrichter) darf nicht ins
Freie führen, damit weder Frost noch Verstopfung durch Schmutz und dergleichen eine Störung
verursachen können. Es ist darauf zu achten, dass der Tropfbecher nicht verstopft ist.
Weiters ist zu beachten, dass das Abflussrohr des Sicherheitsventils in einer stetigen Abwärtsneigung
zu installieren ist.
Zwischen Sicherheitsventil und Kaltwasserzulauf des Speichers darf kein Absperrventil oder eine
sonstige Drosselung eingebaut werden.
Das Sicherheitsventil muss auf einen Ansprechdruck eingestellt sein, der unter dem Nenndruck (6
bar) des Speichers liegt. Vor endgültigem Anschluss des Speichers muss die Kaltwasserzuleitung
durchgespült werden. Die Ablassöffnungen der Sicherheitsventile (Brauchwasser sowie Heizkreise)
müssen in einen entsprechenden Entwässerungsgegenstand münden, um einen etwaigen Schaden
durch Austreten der Betriebsflüssigkeit zu verhindern.