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Hinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der
OneSystem Panikgegenkasten N1940
ist für den Standflügel in zweiflügeligen
Rohrrahmen- oder Vollblatttüren (Dornmaß ab 55 mm) aus Metall, Kunststoff
oder Holz geeignet.
Der Panikgegenkasten kann in Kombination mit der
OneSystem Sicherheitsobenver-
riegelung N5120
montiert werden.
Der Panikgegenkasten ist geeignet zum Einbau in Türen mit hoher Nutzungshäu-
figkeit, begleitet von nur wenig Anreiz zur Sorgfalt, wo die Möglichkeit eines
Unfalls oder eines Missbrauchs gegeben ist (zum Beispiel bei Bürotüren).
Der Panikgegenkasten ist zur Verwendung in Feuerschutztüren (Rauchschutztü-
ren) geeignet. Alle geltenden Bestimmungen fur die Zulassung der Schutztüren
müssen eingehalten werden.
Der Panikgegenkasten dient zum Herstellen einer Türverriegelung in Sicherheits-
bereichen und ist zur Verwendung in zweiflügeligen Fluchttüren nach EN 179 und
Paniktüren nach EN 1125 zugelassen.
Auch der Gangflügel muss als Fluchttür ausgelegt sein und mit einem zugelasse-
nen passenden Panikschloss ausgestattet sein.
Bei zweiflügeligen Türen mit gefälztem Mittelstoß und Paniktürverschlüssen in
jedem Flügel muss sich der Flügel öffnen, bei dem der Paniktürverschluss betätigt
wird. Beide Flügel müssen frei öffnen, wenn beide Paniktürverschlüsse gleichzeitig
betätigt werden. Dazu kann es erforderlich sein, dass eine Mitnehmerklappe
montiert wird.
Bei zweiflügeligen Türen mit gefälztem Mittelstoß. und Türschließer muss die
richtige Schließfolge der Tür sichergestellt sein, insbesondere die Funktion einer
Feuerschutz- oder Rauchschutztür ist sonst nicht gewährleistet. Eventuell muss
ein Schließfolgeregler montiert sein.
Die untere Verriegelungsstange ist für den Einbau mit einer absenkbaren
Bodendichtung nicht geeignet.
Der Panikgegenkasten ist für den Einbau entsprechend Montageanleitung und
Nutzung entsprechend Funktionsbeschreibung geeignet.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.