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ORIGINALBETRIEBSANLEITUNG - ELEKTRO-ANTRIEB FÜR PEDELECS
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3. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Mit Hilfe dieses Elektroantriebes wird aus Ihrem Fahrrad ein elektromoto-
risch unterstütztes Rad – ein EPAC (Electrically Power Assisted Cycle).
Eine andere Bezeichnung für diese Fahrrad ist Pedelec (Begriff zusam-
mengesetzt aus den Worten Pedal, Electric und Cycle), welche einen be-
sonderen Typ von Elektrofahrrad beschreibt, bei dem ein Zusatzantrieb
nur gleichzeitig mit dem Pedalantrieb wirkt. Der Elektroantrieb unterstützt
Sie bei gleichzeitigem Treten der Pedale bis zu einer Geschwindigkeit von
25km/h und mit bis zu 250 Watt (maximale Nenndauerleistung).
Aufgrund dieser Begrenzungen bleibt das Fahrrad von der Versicherungs-
pflicht befreit.
Eine generelle Helmpflicht besteht auch nach Anbau dieses Elektroantrie-
bes nicht! Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch beim Radfahren
stets einen Fahrradhelm zu tragen!
Das Fahrrad, an welches dieser Elektroantrieb angebaut wird, muss zuvor
schon den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften wie z.B. EN14764 – City-
und Trekking-Fahrräder, EN14766 – Gelände-Fahrräder (Mountainbikes)
entsprechen.
Bei ordnungsgemäßem Anbau des Elektroantriebes an ein Fahrrad, wel-
ches eine der o.g. Sicherheitsvorschriften erfüllt, entspricht das Fahrrad
dann den Anforderungen der Europäischen Norm EN15194 und gilt weiter-
hin als Fahrrad (Radwege dürfen weiter benutzt werden).