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ENTSORGUNG VON
ALTGERÄTEN
Dieses Gerät wurde gemäß der Euro-
päischen Richtlinie 2012/19/EG. Eine
solche Kennzeichnung informiert da-
rüber, dass dieses Gerät nach dem
Ablauf des Nutzungszeitraumes nicht
zusammen mit anderen Hausabfällen
gelagert werden darf.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Gerät an einem
Sammelpunkt für verschlissene elektrische und
elektronische Geräte abzugeben. Die die Sammlung
durchführenden Einheiten, darunter lokale Sam-
melpunkte, Geschäfte und gemeindeeigene Einhei-
ten, bilden ein entsprechendes System, welches die
Abgabe dieses Gerätes ermöglicht.
Die richtige Vorgehensweise mit Elektro- und Elek-
tronikschrott trägt zur Verhinderung schädlicher
Folgen für die menschliche Gesundheit und die na-
türliche Umwelt bei, die aus der Anwesenheit von
Schadstoffen sowie einer falschen Lagerung und
Weiterverarbeitung solcher Materialien folgen.
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