Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe kostenlos
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes abhängig gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann auch auf Containerplätzen oder
zugelassenen Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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