
9
• Beschädigte Teile müssen gereinigt und komplett an den
Hersteller gesendet werden.
• Benutzen Sie ausschliesslich Original Ersatzteile, welche
Sie bei Ihrem Penthousebox Händler beziehen können.
Die Leistung beschränkt sich in jedem Fall auf Ersatz der de-
fekten Teile, ohne Re- und Demontage und Transport. Die
-
se Garantie gilt anstelle aller anderen ausdrücklichen oder
stillschweigenden Zusicherungen und Verpflichtungen und
schliesst weitere Verpflichtungen aus. Der Kunde ist nicht be-
fugt, Dritten gegenüber eine Garantieerklärung abzugeben,
welche über die vorstehende Garantie hinausgeht. Tut er dies
dennoch, so lehnt der Hersteller jede Haftung ab. Der Kunde
ist überdies verpflichtet, für alle Umtriebe und Nachteile Er
-
satz zu leisten. Diese Aufzählung ist abschliessend.
Haftungsbeschränkung
Der Hersteller lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die aus
der Haltung, dem Besitz, dem Gebrauch oder dem Betrieb
der Halterung entstehen. Der Kunde ist für die am Betriebsort
gültigen Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Der Hersteller ist nicht für allfällige Verkehrszulassungen in
den betreffenden Ländern zuständig. Entsprechende Abän-
derungen gehen zu Kosten und Lasten des Kunden. Der Her-
steller lehnt insbesondere die Haftung für jegliche Folgeschä-
den ab, soweit zwingende produktehaftpflicht-rechtliche
Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Anwendung
Die Dockingstation darf nur als Halterung für Penthouse-
boxen verwendet werden, ansonsten wird jegliche Haftung
abgelehnt.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten sind ausdrücklich die ordentli-
chen Gerichte am Sitz des Herstellers (Arbon) zuständig. Der
Hersteller ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu
klagen.
Anwendbares Recht
Die Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht.