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MID-Konformitätserklärung
Der zelsius® C5-ISF ist nach der
Europäischen Messgeräterichtlinie
2014/32/EU (MID) gefertigt und
geprüft. Nach dieser Richtlinie
ersetzt die Angabe des Jahres der
Konformitätserklärung des Gerätes
die Eichkennzeichnung (auf der
Frontseite des Geräts erkennbar:
z.B. M19=2019). Die MID regelt die
Verwendung von Wärmezählern nur
bis zum in Verkehr bringen bzw. bis
zur Erstinbetriebnahme. Danach
gelten innerhalb der EU weiterhin die
nationalen Regelungen für eichpflich
-
tige Geräte. Die Eichfrist beträgt in
Deutschland unverändert fünf Jahre
für Wärmezähler. Nach Ablauf dieser
Frist darf das Messgerät zur Abrech-
nung im geschäftlichen Verkehr
nicht mehr eingesetzt werden. Die
Regelungen bzw. die Gültigkeitsdau-
er können in anderen EU Ländern
abweichend sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Die Konformitätserklärung ist jedem
Messgerät beigefügt. Neueste Infor-
mationen zu diesem Produkt können
unter
www.zenner.de
abgerufen
werden.
Sicherheitshinweise
Elektromagnetische Störungen
zelsius® C5-ISF erfüllt die nationalen
und internationalen Anforderungen
an die Störsicherheit. Um Fehlfunkti-
onen durch darüber hinaus gehende
Störungen zu vermeiden, dürfen
Leuchtstoffröhren, Schaltkästen oder
elektrische Verbraucher wie Motoren
und Pumpen nicht in unmittelbarer
Umgebung des Zählers montiert
werden. Vom Zähler abgehende
Leitungen dürfen nicht parallel zu
spannungsführenden Leitungen
(230 V) verlegt werden (Abstand
mind. 0,2 m).
Pflegehinweise
Kunststoffoberflächen nur mit feuch
-
tem Tuch reinigen. Keine scheuern-
den oder aggressiven Reinigungsmit-
tel einsetzen! Das Gerät ist über die
Einsatzdauer wartungsfrei. Repa-
raturen können nur vom Hersteller
vorgenommen werden.
Montageanleitung
Sicherheitshinweise zur Montage
Diese Anleitung vor Installations-
beginn sorgfältig bis zum Schluss
durchlesen! Die Montage darf nur von
fachkundigen Personen durchgeführt
werden. Aktuell gültige Gesetze und
Vorschriften sowie die allgemein
anerkannten Regeln der Technik
sind bei der Montage und Installa-
tion zu beachten, insbesondere die
technischen Richtlinien K8 und K9
der PTB, die EN1434 Teil 1 + 6 und
in Deutschland die AGFW Richtlini-
en FW202, FW510 und FW218. Bei
Geräten mit M-Bus-Schnittstelle sind
die entsprechenden Vorschriften für
Elektroinstallationen zu beachten.
Vorsicht bei Austritt von Heizwasser
bei der Montage - Verbrühungsge-
fahr!
Den Zähler nicht an den Kabeln
tragen.
Die maximale Heizwassertemperatur
im Durchflusssensor darf 90 °C nicht
übersteigen. Bei Heizungsanlagen
mit fehlender Temperaturdurchmi-
schung bzw. Temperaturschichtung
ist eine Zulaufstrecke von min.
10 x DN am Einbauort vorzusehen. Es
sind keine Ein- oder Auslaufstrecken
notwendig. Es ist auf ausreichenden
Anlagendruck zur Vermeidung von
Kavitation zu achten.
Bei kombinierter Wärme- und Kälte-
messung oder reiner Kältemessung
darf das Rechenwerk zum Schutz
vor äußerer Betauung ausschließlich
separat auf den Wandadapter mon-
tiert werden (für Deutschland und
Österreich gilt: bei Geräten für Kälte-
messung und kombinierte Wärme- /
Kältemessung ist das Kälteregister
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