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9.5 Gewährleistungs- und Garantie-Bestimmungen
Die WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co KG (nachfolgend „Hersteller“) garantiert dem End-
kunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das
an den Kunden in (räumlicher Geltungsbereich) gelieferte TOPITEC
®
AUTOMATIC Mischgerät
(nachfolgend „Produkt“) innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist)
frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die derart geltend gemachten Fehler
wird der Hersteller nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung
neuer oder generalüberholter Teile beheben. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des
Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn
• das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch
einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers
(gemäß Benutzerhandbuch) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
• das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe
durch vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen,
• in das Produkt nur vom Hersteller autorisiertes Zubehör eingebaut wurde und
• die Fabrikationsnummer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Kunde vor Einsendung
des Produkts den Kundendienst des Herstellers unter der Rufnummer
+ 49 (0)2624 107-361
oder unter der E-Mail-Adresse
kontaktiert und diesem die Gelegenheit gegeben hat, innerhalb eines Zeitraums von
5 Werktagen eine (telefonische) Fehleranalyse durchzuführen. Ansprüche aus der Garantie
können anschließend nur durch Übergabe oder Einsendung des Produkts an den Hersteller
WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co KG
Am Fichtenstrauch 6-10
D-56204 Hillscheid
oder an seinen in anderen Vertragsgebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
bekannten Vertragspartner geltend gemacht werden. Voraussetzung des Garantieanspruchs
ist weiterhin die Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum. Die Kosten der Rücksendung
des Produkts übernimmt der Hersteller.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts
durch den Hersteller heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus
einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist der Hersteller berechtigt, eine Service-
Gebühr in angemessener Höhe zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass
er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten
Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises auch im Falle der Weiter-
veräußerung) für jeden späteren, in (räumlicher Geltungsbereich) ansässigen künftigen
Eigentümer des Produkts.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
WARTUNG / REINIGUNG /
INSPEKTIONSINTERVALL-FUNKTIONSPRÜFUNGEN
Содержание TopiTec Automatic
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