Garantieerklärung
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem
Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl
ausgebessert oder neu geliefert, die sich innerhalb von 24
Monaten bei Einschicht-, 12 Monaten bei Zweischicht- oder 6
Monaten bei Dreischichtbetrieb seit Übergabe an den Käufer
infolge eines vor dieser Übergabe liegenden Umstandes –
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe
oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer
Entscheidung das Gerät oder Einzelteile hiervon ausgetauscht
oder repariert werden. Die hierfür erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-,
und Materialkosten werden von uns getragen, es sei denn,
dass sich die Aufwendungen erhöhen, weil das Gerät
nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers
verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch
folgende Gründe verursacht oder mitverursacht worden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder
Wartung, ungeeignete Beschichtungsstoffe,
Austauschwerkstoffe und chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf ein
Verschulden von uns zurückzuführen sind. Schmirgelnde
Beschichtungsstoffe wie z.B. Mennige, Dispersionen,
Glasuren, flüssige Schmirgel, Zinkstaubfarben usw. verringern
die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Spritzpistolen,
Düsen, Zylinder, Kolben usw.. Hierauf zurückzuführende
Verschleißerscheinungen sind durch diese Garantie nicht
gedeckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wurden,
unterliegen der ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die Garantiezeit
des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes der
Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Gerätes
der Lieferfirma oder uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein
Vertragsunternehmen erfüllen zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nachweis
durch Rechnung oder Lieferschein. Ergibt die Prüfung, dass
kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des
Käufers.
Klargestellt wird, dass diese Garantieerklärung keine
Einschränkung der gesetzlichen, bzw. der durch unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarten
Ansprüche darstellt.
J. Wagner GmbH
Wichtiger Hinweis zur
Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung
haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn
alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem
freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß mon-
tiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatztei-
len kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden
(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der
Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben
Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt
sind.
Änderungen vorbehalten · Printed in Germany
Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass die Bauart von
WAGNER FC 8800, 230 – 240 V, 50 Hz
WAGNER FC 9800, 230 – 240 V, 50 Hz
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
73/23 EWG, 89/336 EWG, 89/392 EWG.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere:
EN-292-1/-2, EN-55014-1, EN-60555, EN-60335
Angewendete nationale technische Spezifikationen,
insbesondere:
–––––––––––––
Datum: 10. 2. 2000
Unterschrift
Geschäftsführer Entwicklungsleiter
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