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2011-06
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Garantie
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
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5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate. Aufgrund unserer
hohen Qualitätsstandards können wir den Zeitraum für Gewährleistungsansprüche für die
folgenden Bauteile über diese gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus verlängern
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- Rahmen und Schere von Rollstühlen 4 Jahre
Wir übernehmen keine Gewähr bei Schäden, die durch konstruktive Veränderungen an
unseren Produkten, mangelnde Wartung, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung oder Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen entstanden sind. Die
Gewährleistung auf Verschleißteile bzw. auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung
unterliegen, wird ebenfalls ausgeschlossen.
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Entsorgung
Wenden Sie sich zur Entsorgung des Rollstuhls an den Ihr lokales Recyclingcenter oder
geben Sie das Produkt an den Fachhändler zurück. Dieser wird den Rollstuhl nach einer
fachgerechten Reinigung bzw. Desinfektion an den Hersteller zurücksenden, der den
Rollstuhl entsorgt bzw. recycelt.
Die Verpackungsmaterialien können Sie entweder in das Recycling geben oder bei Ihrem
Fachhändler lassen.
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Übereinstimmungserklärung