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DE/AT/CH
1. Nehmen Sie die Polklemme
2 b
des schwarzen
Starthilfekabels
2
vom Masseband des
liegengebliebenen Fahrzeugs (A) ab.
2. Klemmen Sie dann die andere Polklemme
2 a
des schwarzen Starthilfekabels
2
vom
Minuspol der Spenderbatterie ab (B).
3. Entfernen Sie nun in beliebiger Reihenfolge die
beiden Polklemmen
1 a
und
1 b
des roten
Starthilfekabels
1
(A, B).
Achten Sie beim Entfernen der Starthilfekabel
darauf, dass diese nicht in Kontakt mit den
drehenden Teilen der Motoren kommen.
Hinweis:
Stellen Sie das mit Hilfe des Starthilfeka-
bels gestartete Fahrzeug nicht sofort wieder ab.
Fahren Sie eine Weile, um die Batterie über die
Lichtmaschine wieder aufzuladen.
Wartung und Pflege
LEBENSGEFAHR DURCH
STROMSCHLAG!
Aus Gründen der elektri-
schen Sicherheit darf das Starthilfekabel nie-
mals mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten
gereinigt oder gar in Wasser getaucht werden.
Verstauen Sie das Starthilfekabel nach jedem
Gebrauch in die mitgelieferte Aufbewahrungs-
tasche, um das Produkt vor Feuchtigkeit und
Verschmutzung zu schützen.
Hinweis:
Das Starthilfekabel sollte stets im Fahr-
zeug sicher mitgeführt werden.
Verwenden Sie keine Lösungsmittel, Benzin
o. Ä. Andernfalls besteht Gefahr der Sachbe-
schädigung.
Verwenden Sie zur Reinigung nur ein trockenes,
fusselfreies Tuch.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe /
20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschut-
zes nicht in den Hausmüll, sondern führen
Sie es einer fachgerechten Entsorgung
zu. Über Sammelstellen und deren Öff-
nungszeiten können Sie sich bei Ihrer
zuständigen Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß
Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen
recycelt werden. Geben Sie Batterien und / oder
das Produkt über die angebotenen Sammeleinrich-
tungen zurück.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Batterien!
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie können giftige Schwermetalle enthal-
ten und unterliegen der Sondermüllbehandlung.
Gebrauch des Starthilfekabels / Wartung und Pflege / Entsorgung
Garantie und Service / EU-Konformitätserklärung
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