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Hersteller-Garantieerklärung
(Europäische Union)
1. Umfang der Herstellergarantie
Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbraucher eine Ga-
rantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsfehler des Gerätes
abdeckt.
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union
sowie in den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und Türkei. Verbrau-
cher ist die natürliche Person, die als erstes das Gerät vom Hersteller,
OEM oder Fachhändler erworben hat und es nicht im Rahmen einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert
oder bei Dritten installiert.
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Mängel, die inner-
halb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Verbraucher eintreten. Der Hersteller oder
ein autorisierter Servicepartner wird solche Mängel durch Nacher-
füllung, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, beseitigen. Defekte Teile gehen in das Eigentum des
Herstellers bzw. des autorisierten Servicepartners über. Sofern das
Gerät zum Zeitpunkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird,
kann der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähnliches
Produkt liefern.
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich
der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von neuem, sondern
die alte Frist läuft für das Gerät weiter. Zur Durchführung von Garan-
tiearbeiten sind nur der Hersteller selbst oder ein autorisierter Ser-
vicepartner berechtigt. Die im Garantiefall anfallenden Kosten werden