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02/14/2018
TR - ECE - BA - DGB - 0075 - 06
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2.8 Personalauswahl und
–qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Alle Arbeiten am Mess-System dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal
durchgeführt werden.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung
und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen,
Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von dem
für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils
erforderlichen Tätigkeiten auszuführen, und dabei mögliche Gefahren erkennen
und vermeiden können.
Zur Definiti
on von „Qualifiziertem Personal“ sind zusätzlich die Normen VDE
0105-100 und IEC 364 einzusehen (Bezugsquellen z.B. Beuth Verlag GmbH,
VDE-Verlag GmbH).
Klare Regelung der Verantwortlichkeiten für die Montage, Installation,
Inbetriebnahme und Bedienung festlegen. Beaufsichtigungspflicht bei zu
schulendem oder anzulernendem Personal !
2.9 Sicherheitstechnische Hinweise
Zerstörung, Beschädigung bzw. Funktionsbeeinträchtigung des
Mess-Systems und Gefahr von Körperverletzungen!
-
Verdrahtungsarbeiten,
Öffnen
und
Schließen
von
elektrischen
Verbindungen nur im spannungslosen Zustand durchführen.
-
Keine Schweißarbeiten vornehmen, wenn das Mess-System bereits
verdrahtet bzw. eingeschaltet ist.
-
Sicherstellen, dass die Montageumgebung vor aggressiven Medien
(Säuren etc.) geschützt ist.
-
Bei der Montage sind Schocks (z.B. Hammerschläge) auf die Welle zu
vermeiden.
-
Das Öffnen des Mess-Systems ist untersagt.
Das Mess-System enthält elektrostatisch gefährdete Bauelemente und
Baugruppen, die durch unsachgemäße Behandlung zerstört werden
können.
-
Berührungen der Mess-System-Anschlusskontakte mit den Fingern sind zu
vermeiden, bzw. sind die entsprechenden ESD-Schutzmaßnahmen
anzuwenden.
Entsorgung
Muss nach der Lebensdauer des Gerätes eine Entsorgung vorgenommen
werden, sind die jeweils geltenden landesspezifischen Vorschriften zu
beachten.