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So wählen Sie einen Anschlagpunkt:
Der Anschlagpunkt (Anschlageinrichtung) für per-
sönliche Absturzschutzausrüstung muss nach
EN 795 einer Kraft von 12 kN standhalten bzw. den
Anforderungen lt. Gebrauchsanleitung des verwen-
deten Absturzschutzsystems entsprechen.
Es ist für die Sicherheit wesentlich, die Lage des
Anschlagpunktes und die Art der Arbeitsausführung
so zu wählen, dass der freie Fall und die
Absturz-
höhe auf ein Mindestmaß beschränkt
werden. Es
ist für die Sicherheit wesentlich, vor jedem Einsatz
den erforderlichen Freiraum am Arbeitsplatz unter-
halb des Benutzers sicherzustellen (
Verhinderung
eines Aufpralls
auf dem Erdboden oder auf einem
Hindernis).
Ein Durchhängen des Führungsseiles
(= Schlaff-
seilbildung) ist daher unbedingt zu vermeiden,
und der
Anschlagpunkt sollte sich daher immer
oberhalb des Benutzers befinden.
Bewegliche Führungen dürfen nicht über scharfe
Kanten geführt werden!
Pendelbewegungen beim
Fallen
sind durch geeignete Wahl des Anschlag-
punktes zu
vermeiden.
So montieren Sie die bewegliche Führung
an einem Anschlagpunkt:
Den Karabiner des
Führungsseiles im Anschlagpunkt einhängen und
auf korrekten Verschluss ( z.B. Schraubsicherung
zugedreht) achten. Dabei ist zu beachten, dass der
Karabiner im Anschlagpunkt frei beweglich und vor
Beschädigungen geschützt ist.Das Führungsseil ist
vor scharfkantigen Gegenständen zu schützen (z.B.
mittels Kantenschutz).
GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN
Führen Sie keine Arbeiten mit diesem Produkt
durch, wenn durch Ihre körperliche oder geistige
Verfassung Ihre Sicherheit bei normaler Benutzung
oder im Notfall beeinträchtigt sein könnte!
Jegliche Veränderungen oder Ergänzungen, die
nicht ausdrücklich in dieser Herstellerinformation
beschrieben werden, sind unzulässig und dürfen nur
vom Hersteller durchgeführt werden.
Individuelle Beschriftungen/Kennzeichnungen direkt
auf den textilen Bestandteilen der Produkte mit-
tels Permanent Marker oder Aufklebern sind nicht
zulässig, da die in diesen Produkten enthaltenen
chemischen Stoffe die Festigkeit dieser Materialien
beeinträchtigen können.
VOR DER VERWENDUNG ZU BEACHTEN
Vor dem Einsatz ist das Auffanggerät mit beweglicher
Führung einer visuellen Überprüfung sowie einer
Funktionsüberprüfung zu unterziehen, um Vollstän-
digkeit, den gebrauchsfähigen Zustand und das rich-
tige Funktionieren sicherzustellen. (Mögliche Funk-
tionsstörungen könnten z.B. durch Verschmutzung
oder Vereisung von beweglichen, mechanischen Tei-
len des Gerätes auftreten). Zur Funktionsprüfung wird
das Gerät am Führungsseil nach oben bewegt und
durch anschließenden ruckartigen Zug nach unten
belastet. Dabei muss das Gerät am Seil blockieren.
Wenn die Ausrüstung durch einen Absturz bean-
sprucht worden ist, ist sie sofort der Benutzung zu
entziehen. Selbst bei geringsten Zweifeln ist das
Produkt auszuscheiden bzw. darf erst dann wieder
benutzt werden, wenn eine sachkundige Person
nach Prüfung schriftlich zugestimmt hat.
Es ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen für
den
Gebrauch mit anderen Bestandteilen
ein-
gehalten werden: Weitere Komponenten zu Perso-
nenabsturzsicherung müssen den jeweiligen har-
monisierten Normen zur Verordnung (EU) 2016/425
entsprechen. Durch Kombination von Ausrüstungs-
teilen, die eine sichere Funktion eines Ausrüstungs-
teiles oder der zusammengesetzten Ausrüstung
beeinträchtigt, gefährden Sie sich selbst! Stellen
Sie sicher, dass alle Komponenten kompatibel sind.
Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten korrekt
angeordnet sind. Wird dies versäumt, so erhöht
sich das Risiko von schweren oder tödlichen Verlet-
zungen. Es ist die Verantwortung des Verwenders,
dass für eine relevante und „aktuelle“ Risikobewer-
tung für die durchzuführenden Arbeiten, die auch
Notfälle mit einschließt, gesorgt wurde.
Ein Plan für Rettungsmaßnahmen, der alle denk-
baren Notfälle berücksichtigt, muss vor Verwendung
vorhanden sein. Vor und während des Gebrauchs ist
zu überlegen, wie die Rettungsmaßnahmen sicher
und wirksam durchgeführt werden können.
HÄNGETRAUMA:
Durch zu langes, unbewegliches Hängen im Gurt
(z.B.: bei Bewusstlosigkeit) kann es zu Einschrän-
kungen der Blutzirkulation und in folge dessen
zum Auftreten eines sogenannten „Hängetrauma“
kommen –
ACHTUNG LEBENSGEFAHR – sofort
NOTRUF absetzen!
Mögliche Anzeichen dafür sind u.a. Blässe, Schwit-
zen, Kurzatmigkeit, Sehstörungen, Schwindel,
Übelkeit. (Liste unvollständig, Symptome können
individuell sehr unterschiedlich sein) Die betroffene
GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN /
VOR DER VERWENDUNG ZU BEACHTEN