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(Kosten Swisscom bei Drucklegung: CHF 2.60/min) wenden. Bei
Garantieansprüchen wenden Sie sich an Ihren Fachhändler. Die
Garantiezeit beträgt 2 Jahre.
16. Garantie
SWITEL-Geräte werden nach den modernsten Produktionsverfahren
hergestellt und geprüft. Ausgesuchte Materialien und hoch
entwickelte Technologien sorgen für einwandfreie Funktion und lange
Lebensdauer.
Ein Garantiefall liegt nicht vor, wenn die Ursache einer Fehlfunktion
des Gerätes bei dem Telefonnetzbetreiber oder einer eventuell
zwischengeschalteten Nebenstellenanlage liegt. Die Garantie gilt
nicht für die in den Produkten verwendeten Batterien, Akkus oder
Akkupacks.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, gerechnet vom Tage des Kaufs.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Der
Garantieanspruch erlischt bei Eingriffen durch den Käufer oder durch
Dritte.
Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Bedienung,
natürliche Abnutzung, durch falsches Aufstellen oder Aufbewahren,
durch unsachgemässen Anschluss oder Installation sowie durch
höhere Gewalt oder sonstige äussere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Garantieleistung.
Wir behalten uns vor, bei Reklamationen die defekten Teile
auszubessern, zu ersetzen oder das Gerät auszutauschen.
Ausgetauschte Teile oder ausgetauschte Geräte gehen in unser
Eigentum über.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Herstellers beruhen.
Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit
aufweisen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung
ausschliesslich an das Geschäft, in dem Sie Ihr SWITEL-Gerät
gekauft haben. Alle Gewährleistungsansprüche nach diesen
Bestimmungen sind ausschliesslich gegenüber Ihrem Fachhändler