REPARATUREN/ENTSORGUNG
• Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von instruierten Fachkräften
durchgeführt werden. Bei unsachgemässen Reparaturen erlischt die Garan
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tie und jegliche Haftung wird abgelehnt.
• Nehmen Sie das Gerät nie in Betrieb, nach Fehlfunktionen des Gerätes,
wenn dieses heruntergefallen ist oder auf eine andere Art beschädigt wur-
de (Risse/Brüche am Gehäuse).
• Nicht mit irgendwelchen Gegenständen in das Gerät eindringen.
• Ausgedientes Gerät sofort unbrauchbar machen und bei der dafür vorge
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sehenen Sammelstelle abgeben. Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im
Hausmüll, nutzen Sie die Sammelstellen der Gemeinde. Wenn elektrische
Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können während der Verwitterung
gefährliche Stoffe ins Grundwasser und damit in die Nahrungskette gelan-
gen, oder die Flora und Fauna auf Jahre vergiftet werden. Wenn Sie das
Gerät durch ein neues ersetzen, ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, das
alte mindestens kostenlos zur Entsorgung entgegenzunehmen.