Rechtliche Hinweise
Ihr stabo freecomm 800 ist für den Kurzstreckenfunk in Deutschland
anmelde- und gebührenfrei zugelassen.
Jegliche Veränderungen oder Eingriffe am Funkgerät ziehen automa
tisch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich. Öffnen Sie daher
das Gerät unter keinen Umständen und versuchen Sie auch nicht, es
in einem eventuellen Störfall selbst zu reparieren. Es entfällt dann
außerdem Ihr Garantie-Anspruch!
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise für Benutzung von Handsprechfunkgeräten
(Kurzstreckenfunk) des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Benutzung dieser Geräte ist anmelde- und gebührenfrei.
Die Handsprechfunkgeräte im Frequenzbereich 446,000 - 446,100
MHz sind für die Übertragung von Sprache bestimmt. Es dürfen
ausschließlich Handsprechfunkgeräte mit integrierten Antennen ein
gesetzt werden.
Durch die Frequenznutzung dürfen andere Telekommunikationsanlagen
sowie andere Funkanlagen nicht gestört werden.
Verbindungen mit anderen Funkanlagen, Funknetzen oder öffentlichen
Telekommunikationsnetzen sind nicht zulässig.
Die Handsprechfunkgeräte müssen der Europäischen Norm ETS
300296 entsprechen.
Die Handsprechfunkgeräte müssen die Vorschriften des EMVG erfüllen,
also auch eine CE-Kennzeichnung tragen.
Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere
bestimmt sind, ist unzulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie
die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeab
sichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.
Erlischt diese Allgemeinzuteilung, sind die Anordnungen der BNetzA
über die Außerbetriebnahme der Funkanlagen, die unter diese Allge
meinzulassung fallen, zu befolgen.
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