SFA 40 A2
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Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produ-
ziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnut-
zung ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen wer-
den können oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B.
Schalter, Akkus, Backformen oder Teile die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten.Verwendungszwecke und Hand-
lungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor
denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen Ge-
brauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behandlung,
Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von unserer autorisierten
Service-Niederlassung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
Abwicklung im Garantiefall
Um eine schnelle Bearbeitung ihres Anliegens zu gewährleisten,
folgen Sie bitte den folgenden Hinweisen:
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Bitte halten Sie für alle Anfragen den Kassenbon und die Artikel-
nummer (z. B. IAN 12345) als Nachweis für den Kauf bereit.
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Die Artikelnummer entnehmen Sie bitte dem Typenschild, einer
Gravur, auf dem Titelblatt ihrer Anleitung (unten links) oder als
Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite.
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