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1.
Allgemeine Informationen
SEKUR ist ein eingetragenes Warenzeichen für die von D.P.I. s.r.l. hergestellte persönliche Schutzausrüstung.
Technische Änderungen an dieser Ausrüstung sind nicht gestattet.
1.1.
SEKUR Atemschutzmasken sind ausschließlich für die in der Informationsbroschüre genannten
Einsatzzwecke bestimmt.
1.2. Reparaturen und der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur von geschultem Fachpersonal, unter
ausschließlicher Verwendung von Original SEKUR Ersatzteilen, durchgeführt werden.
1.3. Es wird empfohlen, regelmäßig Inspektionen durch den D.P.I. s.r.l. Kundendienst oder bevollmächtige
Personen, unter Beachtung der relevanten Kapitel der Informationsbroschüre, ausführen zu lassen.
1.4. Eine Haftung übernimmt D.P.I. s.r.l. im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Haftung
ist ausgeschlossen, wenn:
a)
die Inspektionen nicht durchgeführt wurden;
b)
die Inspektionen bzw. Wartungen von Personen die nicht der D.P.I. s.r.l. angehören und nicht
bevollmächtigt sind durchgeführt wurden;
a)
oder wenn die Maske nicht in der vorgesehenen Weise eingesetzt wurde.
1.5. Die D.P.I. s.r.l. haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Informationsbroschüre verursacht
werden.
1.6. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der D.P.I. s.r.l.. Sofern Ihnen diese nicht vorliegen,
werden sie Ihnen auf Anforderung von der D.P.I. s.r.l. übersandt.
2.
Angewandte Normen, Einsatzbereich, Warnhinweise
Die Vollmasken der Serie C 700 wurden entwickelt um dem Nutzer, in einer Umgebung mit kontaminierter
Atemluft zu schützen.
Die Vollmasken der Serie C 700 sind PSA (persönliche Schutzausrüstung) gemäß den Bestimmungen der
Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments der Kategorie III. Die entsprechen der Norm EN
136:1998. Die Vollmasken C 701 sind mit Rundgewinde gemäß der Norm EN 148-1 versehen.
Prüfungen nach den gültigen Normen, Zertifizierung und Zulassung zur CE-Kennzeichnung wurden von der
folgenden Prüfstelle durchgeführt: Italcert Identifikations-Nr.: 0426, Via Sarca 336, I-20126 Milano
Das CE-
Zeichen „CE 0426” auf dem Scheibenrahmen der Vollmaske kennzeichnet die Prüfstelle, die die
Herstellung und Qualitätssicherung gemäß ANNEX VIII (Modul D) der Verordnung (EU) 2016/425 überwacht
(Italcert - Viale Sarca, 336 - 20126 Milano
–
Italien (Prüfstellen Nr. 0426)).
C 700-Maskenvisiere entsprechen der STANAG2920 (Ed. 3): 2015-Messung von V50 (Ballistischer Test, FSP =
Kaliber 22 Typ 1) und der EN 166: 2001 Persönlicher Augenschutz -
§7.1.2.1 „Sphärisch, astigmatisch und
prismatische Brechkräfte“ zur Erzielung der optischen Klasse I.
Die entsprechenden Informationsbroschüren der verwendeten Atemfilter oder anderer Atemschutzausrüstung
sind gleichfalls zu beachten, sowie die Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörden im Bereich der
Sicherheit. Benutzer von Atemschutzgeräten müssen gesundheitlich tauglich sein. Sie sind im Gebrauch mit
Atemschutzgeräten zu unterweisen und mit dem Gerät vertraut zu machen. Personen mit Bärten oder Koteletten
im Bereich der Dichtlinien sind nicht geeignet zum Tragen von Atemschutzgeräten, da bei ihnen ein dichter Sitz
der Maske nicht gewährleistet ist.
Beim Einsatz der Vollmasken der Serie C 700 muss sichergestellt werden, dass der Sauerstoffgehalt der
Umgebungsatmosphäre über 18 Vol.-% liegt. Die jeweils höchstzulässigen Schadstoffkonzentrationen
(Grenzwerte = GW) in der Umgebungsatmosphäre sind zu beachten. Diese Grenzwerte sind z.B. den
Informationsbroschüren der Atemfilter bzw. Isoliergeräte, die in Verbindung mit der Vollmaske verwendet
werden, zu entnehmen. Beim Kontakt mit Ölen, Schmiermittel, Lösemittel, Oxidiermittel, Azetat,
Wasserstoffperoxid, Säuren und Laugen etc. ist die Atemschutzmaske gemäß dieser Informationsbroschüre
unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren (gemäß Abschnitt 7.2 und 7.3).
Gemäß EN 136 wird ein maximaler Durchlassgrad bei Vollmasken von 0,05% nur dann garantiert, wenn die
Vollmaske sachgemäß/fachgerecht eingesetzt und die Informationsbroschüre des Herstellers beachtet wird. Der
entstehende Durchlassgrad durch Einsatz eines Filters oder eines Isoliergerätes muss zum Durchlassgrad der
Vollmaske addiert werden.