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– Benutzen Sie das Gerät nicht in der Nähe von starken elektro-
magnetischen Feldern, halten Sie es fern von Funkanlagen
oder Mobiltelefonen.
– Verwenden Sie nur die mitgelieferte oder originale Ersatz-
Manschetten. Ansonsten werden falsche Messwerte ermit-
telt.
• Drücken Sie nicht auf Tasten, solange die Manschette nicht
angelegt ist.
• Falls das Gerät über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wird,
wird empfohlen die Batterien zu entfernen.
Hinweise zu Batterien
• Batterien können bei Verschlucken lebensgefährlich sein. Be-
wahren Sie deshalb Batterien und Produkte für Kleinkinder un-
erreichbar auf. Wurde eine Batterie verschluckt, muss sofort
medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
• Batterien dürfen nicht geladen oder mit anderen Mitteln reakti-
viert, nicht auseinander genommen, in Feuer geworfen oder
kurzgeschlossen werden.
• Nehmen Sie die Batterien aus dem Gerät heraus, wenn diese
verbraucht sind oder Sie das Gerät länger nicht benutzen. So
vermeiden Sie Schäden, die durch Auslaufen entstehen kön-
nen. Ersetzen Sie immer alle Batterien gleichzeitig.
• Benutzen Sie keine verschiedenen Batterie-Typen, Batterie-
Marken oder Batterien mit unterschiedlicher Kapazität. Ver-
wenden Sie vorzugsweise Alkaline-Batterien.
Hinweise zu Reparatur und Entsorgung
• Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie die
verbrauchten Batterien an den dafür vorgesehenen Sammel-
stellen.
• Öffnen Sie nicht das Gerät. Bei nicht beachten erlischt die Ga-
rantie.
• Das Gerät darf nicht selbst repariert oder justiert werden. Eine
einwandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht mehr gewährleis-
tet.
• Reparaturen dürfen nur vom Beurer Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden. Prüfen Sie jedoch vor
jeder Reklamation zuerst die Batterien und tauschen Sie diese
gegebenenfalls aus.
• Bitte entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und
Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie 2002/96/EC – WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Rück-
fragen wenden Sie sich bitte an die für die Entsorgung zustän-
dige kommunale Behörde.