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ERSETZEN DES POLIERBALLENS
Den gebrauchten Ballen vom Polierschwamm abziehen und den
neuen Ballen andrücken.
ZUBEHÖR
Polierschwamm Ø 180 mm fur Ø 150 mm schleiftfeller.
PFLEGE DES GERÄTES
Sämtliche Eingriffe bei gezogenem Netzstecker ausführen.
Das Gerät nach der Arbeit sowie bei Bedarf mit Druckluft von
Staub befreien. Besonders darauf achten, daß die Lüftungsschlit-
ze des Motors sauber sind.
Sonstige Eingriffe durch den Geräteanwender sind nicht zulässig.
Für die Wartung und die periodische Reinigung von den inneren
Teilen, z. B: Bürsten, Lagern, Zahnrädern usw. oder andere
Bedürfnisse wenden Sie sich bitte an einer autorisierten Kunden-
dienststelle an.
ELEKTRISCHE SICHERHEIT - NIEDERSPANNUNG
Die Tests wurden nach den Anforderungen der zur Zeit gültigen
Normen ausgeführt:
EN 60745-1 sicherheit für tragbare elektrisch betriebe Maschinen
EN 60745-2-3 besondere Anforderungen für Poliermaschine.
FUNKENTSTÖRUNG
Die Geräte erfüllen die Vorschriften der EG-Richtlinie 89/336 zur
Vorbeugung und Beseitigung von Funkstörungen Messung nach
Norm EN55014-1+EN55014-2; EN61000-3-2+EN61000-3-3.
SCHALLPEGEL
Der von der Maschine unter normalen Betriebsbedingungen am
Arbeitsplatz verursachte Schalldruckpegel entspricht 85 dB (A)
(LHR 15E) - 80 dB (A) (LHR 21E), gemessen gemäß EN ISO 3744
+ UNI EN ISO 11202.
Achtung: Während des Betriebs angemessenen Gehörschutz
tragen! (siehe allgemeine Hinweise)
MITTLERE BESCHLEUNIGUNG
Die mittlere quadratische Beschleunigung liegt unter 2,5 m/s
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Messung nach UNI EN 28662 + UNI EN ISO 5349.
GARANTIE
Für alle von ihr hergestellten Geräte leistet die Fa.
RUPES
Spa
Gewähr im von Mangeln, die innerhalb von 12 Monaten ab dem
Kaufdatum aufgrund Material-oder Fabrikationsfehlern auftreten.
Die Maschinen dürfen ausschließlich mit Originalzubehör und
Originalersatzteilen von
RUPES
betrieben werden: Das Unterneh-
men haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die auf die Nichtbea-
chtung dieser Bestimmung zurückzuführen sind, die außerdem
zum unverzüglichen Verfall der Garantie führt.
Der Garantieanspruch entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch
des Gerätes oder der Nichteinhaltung dieser Gebrauchasanlei-
tung.
Er entfällt ebenfalls, wenn das Gerät demontiert bzw. umgerüstet
wurde oder sichtbare Schäden infolge mangelhafter Pflege
aufweist.
Die Inansprunchnahme der Garantieleistung ist nur möglich,
wenn der Abschnitt auf der vorletzten Umschlagseite dieser
Gebrauchsanleitung ausgefüllt ist.
Im Fall einer nachweislichen Funktiosstörung muß das Gerät dem
Hersteller komplett montiert, originalverpackt und mit beiliegen-
der Garantiekarte fracht und portofrei übergeben bzw. zugesen-
det werden. Die Übergabe an ein autorisiertes Kundendienstzen-
trum (siehe beiliegendes Verzeichnis) ist ebenfalls möglich. In
keinem Fall leitet sich aus dem Garantieanspruch ein Rechtsan-
spruch auf die Ersetzung des Gerätes ab.
Die Fa.
RUPES
SpA behält sich das Recht vor, ohne Vorankündi-
gung technische und ästhetische Änderungen an ihren Produk-
ten vorzunehmen.
Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Druckfehler. Vorlie-
gendes Dokument annulliert und ersetzt alle früheren Veröffentli-
chungen.