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Deutsch
Originalbetriebsanleitung – Profi-Abschleppstange
Grundlegende Hinweise
Es ist dringend erforderlich, dass Sie vor der ersten Benutzung die Originalbetriebsanleitung vollständig lesen
und alle Hinweise und Angaben genauestens beachten.
Die Betriebsanleitung ist bis zur Stilllegung des Produktes für den Benutzer bereitzustellen.
Alle Angaben beziehen sich auf neuwertige Produkte.
Wenn Sie Schutzeinrichtungen entfernen oder verändern oder bauliche Veränderungen vornehmen entfällt
jegliche Haftung des Herstellers.
Diese Betriebsanleitung entspricht dem Stand der Auslieferung des Produkts. Für unrichtige Angaben und
Produktbeschädigungen aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs übernimmt ProLux Systemtechnik GmbH &
Co. KG keine Haftung.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die ProLux Profi-Abschleppstange ist geeignet um Personenkraftwagen mit serienmäßigen Kugelkopfkupp
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lungen und Abschleppösen abzuschleppen. Das bedeutet das Verbringen eines betriebsunfähigen Kraftfahr
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zeugs zur nächsten geeigneten Werkstatt. Das Abschleppen muss auf kürzestem Wege geschehen.
Die maximale Zugkraft der Abschleppstange von 3500 kg darf nicht überschritten werden.
Verwenden Sie die Abschleppstange nur für die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Zwecke.
Jeder anderweitige Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß
Nicht erlaubt
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Die Zündung des abgeschleppten Fahrzeugs muss während des Abschleppens immer eingeschaltet sein.
Schalten Sie niemals während der Fahrt die Zündung aus, da sonst das Lenkradschloss einrastet und es zu
schweren Verkehrsunfällen kommen kann.
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Überschreiten Sie die zulässige Höchstlast der Abschleppstange von 3500 kg nicht. Eine Überbelastung
kann zum Bruch der Stange führen und es besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls.
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Die Abschleppstange darf nicht zum Schieben verwendet werden.
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Nur zum Abschleppen (betriebsunfähiges Fahrzeug), nicht zum Bergen verwenden!
- Das abzuschleppende Fahrzeug darf nicht schwerer als das abschleppende Fahrzeug sein.
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Mit einem abzuschleppenden Fahrzeug darf nicht auf eine Autobahn aufgefahren werden.
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Nach StVO darf grundsätzlich nur ein Fahrzeug gleichzeitig abgeschleppt werden. Das heißt, am
abgeschleppten Fahrzeug dürfen auch keine Anhänger angebracht sein.
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Ein Abschleppen von Fahrzeugen mit nicht funktionsfähiger Bremsanlage ist im öffentlichen Straßenverkehr
nicht erlaubt.
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Die max. Abschleppgeschwindigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes!
Überschreiten Sie die max. zulässige Geschwindigkeit niemals!
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Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen in der Regel nicht abgeschleppt werden. Informieren Sie sich hierzu
in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges.
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Führen Sie an der Abschleppstange keine Oberflächenbehandlungen mit materialschädigender Wirkung
durch. Dazu zählen unter anderem Wärmebehandlungen, Schweißungen und das Anbringen von Bohrungen
etc.