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Organisatorische Maßnahmen und Sicherheit
Allgemeines
Bei jedem Abschleppvorgang ist äußerste Vorsicht ist geboten. Seien Sie sich bewusst, dass ein
Abschleppvorgang keine alltägliche Verkehrssituation darstellt. Fahren Sie stets langsam und kontrolliert.
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Der Fahrzeuglenker des abgeschleppten Fahrzeuges muss in Deutschland nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis sein. Er muss aber geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein. (Bitte
abweichende Vorschriften in Ihrem Land beachten!)
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Die Abschleppstange muss gemäß § 47 Abs. 1 BGV D29 in Abhängigkeit zu der Gesamtmasse des
Zugfahrzeuges und des zu ziehenden Fahrzeuges ausgewählt werden.
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Es dürfen nur brems- und rollfähige Fahrzeuge abgeschleppt werden.
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Wird ein Fahrzeug auf einer Autobahn abgeschleppt, muss diese an der nächsten Abfahrt verlassen werden.
Es darf auch nicht auf Autobahnen aufgefahren werden (§ 15a StVO).
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Zwischen den beiden Fahrzeugen müssen die Sichtverhältnisse so sein, dass die Rück- und Bremsleuchten
des Zugfahrzeuges aus dem geschleppten Fahrzeug heraus beobachtet werden können.
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Beim Lenken und Bremsen eines abgeschleppten Fahrzeugs sind die erhöhten Lenk- und Bremskräfte zu
beachten (durch Ausfall der Lenk- und Bremsunterstützung)!
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Das abgeschleppte Fahrzeug muss vorschriftsmäßig beleuchtet werden. Gegebenenfalls muss eine
Folgebeleuchtung montiert werden.
Anbringen der Abschleppstange
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Bringen Sie die Abschleppstange nur an den dafür vorgesehenen Abschleppösen oder Kugelkopfkupplungen
am Fahrzeug an. Informationen zu geeigneten Aufnahmepunkten finden Sie in der Betriebsanleitung des
Fahrzeugherstellers.
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Überzeugen Sie sich vor dem Abschleppvorgang davon, dass die Abschleppösen oder Kugelkopfkupplungen
in einwandfreiem Zustand sind.
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Achten Sie beim Anbringen der Abschleppstange auf Ihre Hände. Es besteht die Gefahr von Quetschungen.
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Sichern Sie betriebsunfähige Fahrzeuge im Gefälle gegen Wegrollen (§ 55 Abs. 1 BGV D29)
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Achten Sie auf die sichere Verbindung zwischen den Fahrzeugen. Beginnen Sie den Abschleppvorgang nur,
wenn beide Fahrzeuge sicher miteinander verbunden sind.
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Die Haken der Abschleppstange möglichst von oben nach unten in die Abschleppösen einhängen.
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Auf die erforderliche Freigängigkeit der Abschleppstange ist zu achten.
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Die Abschleppvorrichtungen der Fahrzeuge, an denen die Abschleppstange befestigt werden soll,
müssen ausreichend stark dimensioniert sein. Informieren Sie sich deshalb anhand der Betriebsanleitung
des Fahrzeugherstellers oder in einer Fachwerkstatt, ob die Aufnahmepunkte für den Einsatz dieser
Abschleppstange geeignet sind. Die Abschlepp-stange ist für scharfkantige, für im Querschnitt zu gering
dimensionierte (unter 8 mm Durchmesser) und flache Blechösen nicht geeignet.
Fahren
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Beachten Sie beim Abschleppen von Fahrzeugen die Verkehrsregeln des Landes, in dem Sie sich befinden.
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Beim Rückwärtsfahren/Rangieren sollte die Hilfe eines Einweisers in Anspruch genommen werden (§ 46
BGV D29).
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Während des Abschleppvorgangs müssen gemäß § 15a StVO beide Fahrzeuge das Warnblinklicht
einschalten.
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Die Abschleppstange sollte während der Fahrt ungefähr waagerecht sein.
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Die Anfahr- und Abbremsvorgänge sind mit angemessener Vorsicht durchzuführen, nach Möglichkeit sollten
beide Fahrzeuge gleichzeitig bremsen. Die Abschleppstange und die Aufnahmepunkte an den Fahrzeugen
sind nicht in der Lage extreme Belastungen durch auftretende Schubkräfte sicher aufzunehmen!
Abhängen
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Vor dem Abbau der Ab
schleppstange sind beide Fahrzeuge gegen Wegrollen zu sichern. Feststellbremsen
betätigen.
Deutsch
Originalbetriebsanleitung – Profi-Abschleppstange