8.1. Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur Batterie-
verordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die. z. B.
zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten
selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus
sind wir als Importeur gemäß Batterieverordnung verpflichtet,
unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber
vorgeschrieben-
die
Entsorgung
im
Hausmüll
ist laut
Batterieverordnung
ausdrücklich
verboten-,
an
einer
kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor
Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach
Gebrauch bei uns unter der auf der letzten Seite angegeben
Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert
per Post an uns zurücksenden.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den
Begleitpapieren
der
Warensendung
oder
in
der
Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim
Bundesministerium
für
Umwelt,
Naturschutz
und
Reaktorsicherheit.
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Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit
dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol
befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes z. B. „CD“ für Cadmium, „Pb“
steht für Blei und „Hg“ für Quecksilber.