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SONSTIGES
7.1 Entsorgen
Dieses Produkt fällt in den Geltungsbereich der WEEE
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. Dem-
nach darf dieses Produkt nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Es sind die jeweiligen landesspezifischen Entsor-
gungsregeln zu beachten (z. B. Entsorgung über die Kommu-
nen oder Händler). Materialrecycling hilft, den Verbrauch von
Rohstoffen zu verringern und die Umwelt zu schützen.
7.2 Garantiebedingungen
PARI garantiert Ihnen ab Erstkaufdatum während der im Ga-
rantieschein angegebenen Garantiezeit, dass Ihr Gerät bei be-
stimmungsgemäßem Gebrauch keine herstellungsbedingten
Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist. Der Garantiean-
spruch unterliegt einer Verjährung von 12 Monaten. Die von
PARI gegebene Garantie gilt zusätzlich zur Gewährleistungs-
verpflichtung Ihres Verkäufers. Ihre gesetzlichen Rechte bei
Mängeln gegenüber Ihrem Verkäufer werden durch die Garan-
tie oder den Eintritt des Garantiefalls nicht eingeschränkt. Als
Garantie- sowie Eigentumsnachweis gilt der vom Fachhändler
abgestempelte Garantieschein.
Was wird von der Garantie erfasst?
Sollte ausnahmsweise ein Mangel auftreten, wird PARI nach
seiner Wahl das Gerät reparieren, austauschen oder den Ein-
kaufspreis des Produkts zurückerstatten. Der Austausch des
Geräts kann sowohl in das gleiche als auch ein mindestens
vergleichbar ausgestattetes Modell erfolgen. Der Austausch
oder die Reparatur des Geräts begründet keine neue Garantie.
Alle ausgetauschten Altgeräte oder Teile werden Eigentum von
PARI. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt ins-
besondere für jegliche Schadensersatzansprüche. Dieser Haf-
6) Richtlinie 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
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