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004778240 - 15/04/2020
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8 Abtragung und Entsorgung
Die Abtragung und die Entsorgung des Kamins gehen zu Lasten des Besitzers und liegen in seiner
alleinigen Verantwortung. Er hat dabei die in seinem Land geltenden gesetzlichen Sicherheits- und
Umweltschutzbestimmungen zu beachten.
Demontage und Entsorgung können auch Dritten übertragen werden, sofern Unternehmen heran-
gezogen werden, die zur Verwertung und Entsorgung der betreffenden Materialien befugt sind.
Unter allen Umständen immer die geltenden Vorschriften des Landes, in dem die Tätig-
keit ausgeführt wird, in Bezug auf die Entsorgung von Materialien und den möglichen
Entsorgungsnachweis einhalten.
Alle Demontagearbeiten für die Abtragung müssen bei stillstehendem und von der elek-
trischen Stromversorgung getrenntem Gerät erfolgen.
• Die gesamte elektrische Anlage entfernen.
• Die in den Platinen vorhandenen Akkumulatoren trennen.
• Die Kaminkonstruktion durch befugte Unternehmen verschrotten lassen.
Die Ablagerung des Kamins in frei zugänglichen Bereichen ist eine ernsthafte Gefahr für
Personen und Tiere.
Es haftet stets der Besitzer für etwaige Schäden an Personen und Tieren. Bei der Abtragung müssen
die CE-Kennzeichnung, diese Anleitung und sonstige Dokumente bezüglich dieses Ofens zerstört
werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Geräteschild weist darauf hin, dass das Pro-
dukt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden muss.
Gemäß Artikel 13 des Gesetzesvertretenden Dekrets (D.lgs.) Nr. 151 vom 25. Juli 2005 zur Umsetzung
der Richtlinie 2002/96/EG vom 23. Februar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Bezug
auf Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten,
(WEEE genannt) und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und
andere Formen der Verwertung sowie zur verbesserten, aktiven Einbeziehung der Personen, die am
Lebenszyklus solcher Produkte beteiligt sind.