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Sicherheit
Version 1.0.4 - 2022-02-15
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Originalbetriebsanleitung
DH35G
DE
D
H
35
G_DE
_1.
fm
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiberüber die ihm übertragenen Auf-
gaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermei-
den.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertra-
genen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.6.2
Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Getriebebohrmaschine entstehen
Gefahren für Menschen, Gegenstände und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Getriebebohrmaschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
Pflichten des Betreibers
das Personal schulen,
das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung,
- die anerkannten Regeln der Technik,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheitsbewußt arbeitet und die Betriebsanleitung beach-
tet.
die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festlegen, Dokumen-
tieren, und eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz durchführen.
Pflichten des Bedieners
eine Ausbildung über den Umgang mit der Getriebebohrmaschine erhalten haben,
die Funktion und Wirkungsweise kennen,
vor der Inbetriebnahme
- die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
- mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein.
Содержание 3034250
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Страница 121: ...Version 1 0 4 2022 02 15 121 Originalbetriebsanleitung DH35G DE EN DH35G_parts fm M...
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