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Rechtliche Hinweise
Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich
Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden f ühren
können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die
Pf licht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des
Grenzwertes zu v erhindern und die Messung zu
protokollieren.
Bitte beachten Sie f ür den Themenkomplex "Lärm bei
Veranstaltungen" die f olgenden Rechtsgrundlagen:
Straf gesetzbuch § 223 f f:
bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
TA Lärm: www.umweltdaten.de
DIN 15905-5: www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15:
www.lgl.bay ern.de/arbeitsschutz
Beruf sgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3: www.pr-
o.inf o
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2: www.v di.de
Durch hohe Lautstärken herv orgerufene
Gehörschädigungen können den Tatbestand der
Körperv erletzung erf üllen und strafrechtlich verfolgt
werden. bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für
die Einhaltung v on bestimmten Lärmpegeln
v erantwortlich ist. Wird dieser Lärmpegel überschritten,
muss ev tl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen
Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er
ziv ilrechtlich f ür alle dadurch entstehende Schäden
haf tbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die
Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld
klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können
durch eine ziv ilrechtliche Klage v om Bediener der
Anlage eingef ordert werden.
Wenn sozialv ersicherungspflichtig Beschäftigte eine
Beschallungsanlage betreiben gilt: Bei Musikv eran-
staltungen liegt f ast immer ein Lärmbereich vor. Somit
hat der Arbeitgeber Warnschilder auf zustellen und
Gehörschutzmittel bereitzustellen. Die Arbeitnehmer
haben diese zu benutzen.
Bitte beachten Sie: OMNITRONIC haftet nicht für
Schäden, die durch unsachgemäße Installation und
übermäßige Lautstärken verursacht werden!
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Kleine Hörkunde
Immer mehr junge Menschen leiden unter einem
Hörv erlust von 25 Dezibel und mehr, überwiegend
herv orgeruf en durch laute Musik von tragbaren MP3-
Play ern und CD-Abspielgeräten oder in der Diskothek.
Wer Musik über Beschallungsanlagen wiedergibt, sollte
wissen, welchen Schallpegeln er sein Gehör und das
des Publikums aussetzt. Sie erreichen im zeitlichen
Mittel ohne weiteres 75 bis 105 dB(A) in der Disco bzw.
95 bis 115 dB(A) bei einem Rockkonzert. Einzelne
Pegelspitzen können die Schmerzgrenze überschreiten,
die bei 130 dB(A) liegt. Solche Werte sind ty pisch für
den Betrieb einer Motorkettensäge oder eines
Pressluf thammers. Dabei ist zu beachten, dass eine
Verdoppelung der Leistungszuf uhr eine Steigerung des
Schallpegels um 3 dB bedeutet. Das menschliche
Gehör empf indet aber erst eine Steigerung des
Schallpegels um 10 dB als eine Verdoppelung der
Lautstärke. Die Schädigung des Gehörs hängt aber
v om Schallpegel ab und setzt schon lange v or dem
Erreichen der Schmerzgrenze ein!
Viele täuschen sich selbst mit der Vorstellung, dass
Lärm etwas sei, woran man sich "gewöhne". Dass eine
positiv e Einstellung zu einem bestimmten Geräusch
phy siologische Reaktionen abschwächen kann, soll
nicht bestritten werden. Eine ganz andere Sache ist
jedoch die schleichende Wirkung auf das Innenohr:
die Überreizung und allmähliche Auf lösung der
Haarzellen des Cortischen Organs.
Der Grund, weshalb Menschen nach einer gewissen
Belastungszeit Lärm, an den sie sich scheinbar
"gewöhnt" haben, nicht mehr als störend empf inden,
liegt schlicht darin, dass sie einen Hörschaden erlitten
haben. Dieser macht sie unempf indlich für die
Frequenzen, die den lautesten Teil des Lärms bilden.
"Anpassung" an Lärm kann also nichts anderes
bedeuten als den Versuch, mit der durch Lärm
v erursachten Taubheit im täglichen Leben
zurechtzukommen. Die Taubheit selbst ist unheilbar; sie
kann durch Hilf smittel wie z. B. Hörgeräte nur sehr
unv ollkommen ausgeglichen werden.
Subjektiv wird die Hörv erschlechterung so empfunden,
als seien die Ohren "in Watte gepackt". Häufig bildet sie
sich zwar recht rasch zurück, jedoch bleibt meist eine
Einbuße der Hörempf indlichkeit zurück.
Um eine ausreichende Erholung des Gehörs zu
gewährleisten, sollte der Lärmpegel während
mindestens 10 Stunden nicht über 70 dB(A) steigen.
Wesentlich höhere Schalldruckpegel während dieser
Ruhepause können die Erholung erschweren und die
Bildung einer bleibenden Gehörminderung oder eines
Gehörschadens (Tinnitus) begünstigen. Verwenden Sie
daher immer einen Gehörschutz!
Übersicht über v erschiedene Schallpegel
20 dB
Blätterrascheln
100 dB Pressluf thammer
40 dB
im Wohnraum bei geschlossenem Fenster
110 dB
Rock-/Popkonzert (mit einigem Abstand zur Bühne)
60 dB
Unterhaltung
125 dB startender Düsenjet in 100 m Entf ernung
70 dB
Großraumbüro
130 dB Schmerzgrenze
85 dB
mittlerer Straßenv erkehr
140 dB Düsentriebwerk in 25 Metern Entf ernung