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Bitte beachten Sie:
Beim Einsatz dieser Lautsprecherbox in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist
eine Fülle von Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der
Betreiber muss sich selbständig um Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese
einhalten!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 5-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes der Installation aushalten kann (z. B. 20 kg Gewicht - 100 kg Punktbelastung).
Die Montagehöhe der Lautsprecherbox darf niemals 100 cm überschreiten.
ACHTUNG!
Diese Lautsprecherbox darf niemals auf eine Wandhalterung montiert werden, da die Box nicht
gegen Absturz gesichert werden kann.
Diese Lautsprecherbox darf nur auf eine andere Lautsprecherbox aufgestellt werden, wenn beide Boxen
durch passende Spanngurte verzurrt und gegen Umstürzen gesichert werden.
ACHTUNG!
Diese Lautsprecherbox darf niemals fliegend aufgehängt werden - Lebensgefahr durch herab-
stürzende Boxen!
Für Monitorboxen gilt:
Diese Lautsprecherbox darf niemals auf eine andere Lautsprecherbox aufgestellt werden (Stacking).
Verfügt die Lautsprecherbox im Lieferzustand über eine entsprechende Aufnahmevorrichtung gilt:
Diese Lautsprecherbox lässt sich als Topteil auf eine Bassbox (Satellitensystem), einen Boxenhochständer,
oder ein geeignetes Stativ montieren. Die maximale Belastbarkeit der Distanzstange, des Boxenhoch-
ständers oder des Stativs darf niemals überschritten werden.
Dabei muss jedoch unbedingt sichergestellt werden, dass das Satellitensystem über eine ausreichende
Standfestigkeit verfügt. Es sind nur solche Systeme zulässig, bei denen das Eigengewicht der Bassbox
doppelt so hoch ist als das des Topteils. Außerdem gilt, dass die Grundfläche der Bassbox in Bezug auf das
montierte Topteil immer ausreichend dimensioniert sein muss, damit ein Umstürzen verhindert wird.
Nehmen Sie die Lautsprecherbox erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht
haben. Lassen Sie die Lautsprecherbox nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit der Anlage
auskennen. Wenn Anlagen nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unsachgemäßer
Bedienung!
Diese Lautsprecherbox ist nicht für den harten Road-Einsatz gedacht. Die Box ist nur für den gelegentlichen
Transport geeignet. Beim Transport muss die Box vorsichtig und ruckfrei bewegt werden.
Lautsprecherboxen dürfen nicht fliegend mit Krananlagen befördert werden.
Das Ablegen oder Stapeln schwerer Gegenstände auf der Lautsprecherbox ist nicht zulässig.
Lautsprecherboxen dürfen niemals von Personen bestiegen werden.
Reinigen Sie die Lautsprecherbox niemals mit Lösungsmitteln oder scharfen Reinigungsmitteln, sondern
verwenden Sie ein weiches und angefeuchtetes Tuch.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an der Lautsprecherbox aus Sicherheitsgründen
verboten sind.
Wird die Box anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Abstürzen, Gehörschäden etc. verbunden.
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3.1 Rechtliche Hinweise
Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine
Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
TA Lärm:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbstaettv/arbstaettv.htm
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
http://www.pr-o.info
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
www.vdi.de
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Anlage eingefordert werden.
Wenn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Beschallungsanlage betreiben gilt: Bei Musikveran-
staltungen liegt fast immer ein Lärmbereich vor. Somit hat der Arbeitgeber Warnschilder aufzustellen und
Gehörschutzmittel bereitzustellen. Die Arbeitnehmer haben diese zu benutzen.
Bitte beachten Sie:
OMNITRONIC haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und
übermäßige Lautstärken verursacht werden!
3.2 Kleine Hörkunde
Immer mehr junge Menschen leiden unter einem Hörverlust von 25 Dezibel und mehr, überwiegend
hervorgerufen durch laute Musik von tragbaren Kassetten- und CD-Abspielgeräten oder in der Diskothek.
Wer Musik über Beschallungsanlagen wiedergibt, sollte wissen, welchen Schallpegeln er sein Gehör und
das des Publikums aussetzt. Sie erreichen im zeitlichen Mittel ohne weiteres 75 bis 105 dB(A) in der Disco
bzw. 95 bis 115 dB(A) bei einem Rockkonzert. Einzelne Pegelspitzen können die Schmerzgrenze
überschreiten, die bei 130 dB(A) liegt. Solche Werte sind typisch für den Betrieb einer Motorkettensäge oder
eines Presslufthammers.
Übersicht über verschiedene Schallpegel
20 dB
Blätterrascheln
40 dB
im Wohnraum bei geschlossenem Fenster
60 dB
Unterhaltung
70 dB
Großraumbüro
85 dB
mittlerer Straßenverkehr
95 dB
Schwerlastverkehr
100 dB Presslufthammer
110 dB Rock-/Popkonzert (mit einigem Abstand zur Bühne)
125 dB startender Düsenjet in 100 m Entfernung
130 dB Schmerzgrenze
140 dB Düsentriebwerk in 25 Metern Entfernung
Dabei ist zu beachten, dass eine Verdoppelung der Leistungszufuhr eine Steigerung des Schallpegels um
3 dB bedeutet. Das menschliche Gehör empfindet aber erst eine Steigerung des Schallpegels um 10 dB als