00015858.DOC VERSION 1.0
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(6) TREBLE-REGLER
Mit dem TREBLE-REGLER können Sie die Höhen des Eingangssignals am jeweiligen Kanal verstärken
bzw. zurücknehmen.
(7) BASS-REGLER
Mit dem BASS-REGLER können Sie die Bässe des Eingangssignals am jeweiligen Kanal verstärken
bzw. zurücknehmen.
Rückseite
(8) LINE-EINGANGSBUCHSEN
Eingangsbuchsen für Kanäle CH-1 bis CH-4.
(9) CH-2-BANANE-/SCHRAUBKOMBINATION
Zum Boxenanschluss für Kanal 2.
(10) CH-1-BANANE-/SCHRAUBKOMBINATION
Zum Boxenanschluss für Kanal 1.
(11) SPANNUNGSWAHLSCHALTER
Achten Sie auf die richtige Einstellung.
(12) NETZANSCHLUSS
Stecken Sie hier die Netzleitung ein.
(13) SICHERUNGSHALTER
Ersetzen Sie die Sicherung nur bei ausgestecktem Gerät und nur durch eine gleichwertige Sicherung.
RECHTLICHE HINWEISE
Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Über-
schreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
TA Lärm:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbstaettv/arbstaettv.htm
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
http://www.pr-o.info
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
www.vdi.de
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.: