00021910.DOC, Version 1.2
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Installation des TV-Zapfens (nur für Stative)
Setzen Sie einen passenden TV-Zapfen am oberen Stativende auf und ziehen Sie ihn mit dem seitlichen
Hebel fest.
Passender TV-Zapfen: EUROLITE TV-35 TV-Zapfen für Boxen, Best.-Nr. 60000735
Installation der Lautsprecherbox
Achtung:
Beim Aufbringen der Last ist eine gleichmäßige Lastverteilung erforderlich. Die Traglast des
Stativs bzw. Boxenhochständers darf niemals überschritten werden!
Setzen Sie die Lautsprecherbox über den Anbauflansch auf den Boxenhochständer bzw. über den TV-
Zapfen auf das Stativ auf.
Achten Sie darauf, dass die maximale Auszugslänge des Rohres nicht überschritten wird.
Ausgefahrene Teleskoprohre müssen immer mit einer Fallsicherung abgesichert werden.
6.4 Überkopfmontage
Wird die Lautsprecherbox in einer Montagehöhe über einem Meter installiert (z. B. auf der Bühne, auf einem
Podest oder auf einem Gerüst), spricht man von Überkopfmontage. Bei Überkopfmontage muss die
Lautsprecherbox immer mit einer Absturzsicherung gesichert werden.
Sicherheitsfangseile sind als Absturzsicherung nur bis zu einem Maximalgewicht von 60 kg zulässig.
Schwerere Boxen müssen über geeignete Maßnahmen auf Grundlage eigener Bemessungen gesichert
werden.
Bitte beachten Sie:
Beim Einsatz dieser Lautsprecherbox in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist
eine Fülle von Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der
Betreiber muss sich selbständig um Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese
einhalten!
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu
beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen der Lautsprecherbox muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde
lang ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.