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Zu beachtende Vorschriften
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Örtliche und baurechtliche Vorschriften
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Der Kaminofen ist von einem Fachmann aufzu-
stellen und an den Schornstein anzuschließen.
Die länderspezifischen Vorschriften sind zur siche
-
ren Installation des Verbindungsstückes zu beach-
ten. Das verwendete Verbindungsstück muss bei
Anschluss oben eine Reinigungsöffnung besitzen.
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Eine regelmäßige Überprüfung des Kaminofens ist
von einem Fachmann durchzuführen.
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Der Kaminofen hat eine Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt) für raumluftunabhängigen Betrieb.
Der Kaminofen Turia Lina Compact kann auf Grund
seiner bauaufsichtlichen Zulassung ohne zusätz-
liche Sicherheitseinrichtung gleichzeitig mit einer
zugelassenen Lüftungsanlage betrieben werden.
Der Kaminofen besitzt eine Feuerraumtür die selbst-
tätig schließt, somit ist er bei raumluftabhängiger
Verbrennungsluftzuführung zugelassen für den An-
schluss an mehrfach belegte Schornsteine.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach
DIN EN 13384 - 2 bzw. nach den länderspezifischen
Vorschriften.
Der Schornstein muss der Temperaturklasse T400 ent-
sprechen.
Erforderliche Daten
Geschlossener Betrieb:
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Nennwärmeleistung ....................................... 5,0 kW
●
Abgasmassenstrom ..................................... 4,66 g/s
●
Abgastemperatur ........................................... 367 °C
● Mindestförderdruck bei Nennwärmeleistung
...12 Pa
Verbrennungsluftversorgung
Der Kaminofen Turia Lina Compact kann so-
wohl konventionell, raumluftabhängig, als auch
raumluftunabhängig betrieben werden.
Es ist sicherzustellen, dass dem Kaminofen ausrei-
chend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Für eine
einwandfreie Funktion des Kaminofens ist ein notwen-
diger Verbrennungsluftvolumenstrom von 15,6 m³/h zu
berücksichtigen.
Raumluftunabhängiger
Verbrennungsluftanschluss
Die Verbrennungsluft muss bei raumluftunabhängiger
Be triebsweise von außen über eine dichte Leitung oder
über ein LAS-System zugeführt werden. Sprechen Sie
deshalb mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.
Aus Energiespargründen (EnEV) sollte bei Nichtbetrieb
des Kaminofens die Verbrennungsluftzuhr absperrbar
sein. Dies kann durch eine Absperrklappe in der Ver-
bren
nungsluftleitung oder durch die Luftschieber
am Kaminofen geschehen. Bei Einsatz einer
Absperrklappe, muss diese mit AUF/ZU eindeutig ge-
kennzeichnet sein.
Durch die Absperrung wird verhindert, dass durch
dauernde Zirkulation kalter Verbrennungsluft, dem
Aufstellraum Wärme entzogen wird und es an kal-
ten Verbrennungsluftleitungen zu einer erhöhten
Kondenswasserbildung kommt.
Achtung:
Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht
verschlossen werden!
Um die Verbrennungsluft dem Gerät nicht aus dem
Aufstellraum, sondern über eine Leitung zuzufüh-
ren, ist am Gerät wahlweise hinten oder unten eine
Verbrennungsluftleitung Ø 125 mm anzubringen.
Wird die Verbrennungsluftleitung länger als 3 m aus-
geführt, so muss der rechnerische Nachweis für
die Verbrennungsluftversorgung erbracht werden.
Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es zu
Kondensation an der Verbrennungsluftleitung kommen.
Aus diesem Grunde ist sie mit geeignetem Dämmstoff
zu isolieren. Beachten Sie die Fachregeln des Ofen-
und Luftheizungsbauhandwerks.